Metadaten : Bismarcks Staatsrecht.

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Teil  unserer  ostelbischen  Rittergutsbesitzer  hat  es  nicht  mehr  verstanden,
  diejenige  wirtschaftliche  Bedeutung  in  der  Gegenwart
für  das  Staatsleben  aufrecht  zu  erhalten,  die  er  in  der  Vergangenheit
  besaß.  Diese  Gutsbesitzer  sind  schon  längst  nicht  mehr
imstande,  die  Stellen  im  Heere  und  in  der  preußischen  Verwaltung
  zu  besetzen,  die  sie  sich  lange  Zeit  vorzubehalten  verstanden
  haben.  Das  Bürgertum  hat  in  einer  weitgehenden  Weise
zur  Aushilfe  herangezogen  werden  müssen,  und  heute  nimmt  es
den  wichtigsten  Teil  unserer  Staatsämter  und  Offizierstellen  in
der  Verwaltung,  im  Richtertum,  im  Heer  und  in  der  Marine
ein,  völlige  Gleichberechtigung  verlangend  und  von  dem  nie  versagenden
  Gerechtigkeitsgefühl  unserer  Hohenzollernkönige  auch
mehr  und  mehr  erhaltend.  Noch  wichtiger  aber  ist,  daß  ein
großer  Teil  unserer  ostelbischen  Gutsbesitzer  auch  auf  dem  eigensten
Gebiete  der  Landwirtschaft  in  bedauerlichem  Umfange  zum  Schaden
des  Staates  und  der  eigenen  Familien  zurückgeblieben  ist.  Es
gibt  ja  auch  hervorragende  Fachkenner  und  gründlich  gebildete
Landwirte  unter  ihnen.  Aber  sie  bilden  leider  nicht  die  Regel.
Die  Mehrheit  unter  ihnen  hat  keine  landwirtschaftlichen  Schulen
besucht,  keinen  wissenschaftlichen  Unterricht  in  den  maßgebenden
Fächern,  vor  allem  der  Bodenkunde  und  der  Chemie  genossen.
Sie  haben  meist  die  Zeit,  die  zum  Lernen  hätte  verwandt  werden
müssen,  statt  auf  der  Hochschule  im  Heere  zugebracht.  An  der
Majorsecke  haben  sie  sich  entschlossen,  sich  fortan  der  Verwaltung
ihrer  Familiengüter  zu  widmen  oder  eigene  Güter  zu  kaufen,
meist  ohne  entsprechendes  Kapital  für  den  Kauf  und  den  Betrieb,
und  das  Ende  vom  Liede  ist  ein  unerbittliches  Zurückgehen  im
Wohlstand  und  in  der  Bedeutung  dieser  Familien  für  das  Staatsleben.
  Mit  diesen  unbestrittenen  Tatsachen  muß  der  Staat
rechnen.  Es  liegt  gewiß  in  seinem  Interesse,  alte  Familien
tunlichst  lange  auf  ihrem  Besitz  und  in  ihrem  Wohlstand  erhalten
zu  sehen,  aber  selbstverständlich  unter  der  einen  Voraussetzung,
daß  das  nicht  auf  Kosten  der  Landwirtschaft  und  damit  des
Volkswohlstandes  geschieht.  Der  Staat  hat  ein  höheres  Interesse
daran,  nicht  daß  eine  im  Rückgang  befindliche  Familie  auf  ihrem