Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Fünfter Teil. Bis zur März-Revolution. (28)

772  XXXIV.  Der  Prinz  von  Preußen  und  die  Verfassungspläne.

Zum  vierten  wird  das  dem  Landtage  wie  den  Ausschüssen  gewährte  unbeschränkte
Petitionsrecht  angefochten.  Petitionen  über  Finanzfragen  erregen  nur  Unzufriedenheit;
„niemand  räumt  ein,  daß  er  zu  viel  des  Geldes  besitzt;  jeder  räumt  ein,  daß  er  dessen
zu  wenig  habe.“  Auch  höhere  Politik,  die  innere  wie  die  auswärtige,  eignet  sich  nicht
für  ständische  Petitionen.  Sie  wird  ohnehin  erschwert  durch  Preußens  Doppelstellung
als  europäische  und  als  deutsche  Macht.  Schon  mehren  sich  in  der  Presse  die  Ausfälle
gegen  die  anderen  deutschen  Staaten.  Wie  bald  kann  auch  „das  enge  Band  zwischen
Preußen,  Rußland  und  Osterreich,  welches  durch  seine  Macht  bisher  den  Frieden  aufrecht
  hielt",  durch  Angriffe  der  Stände  gefährdet  werden!

Am  allerwenigsten  darf  sich  das  Petitionsrecht  der  Stände  auf  das  Heerwesen  erstrecken.
  In  allen  Ländern  strebt  die  Bewegungspartei  nach  Abschaffung  der  stehenden
Heere;  sie  sucht  ihr  Ziel  auf  Umwegen  zu  erreichen,  verlangt  Schwächung  der  Armeen,
Kommunalgarden  statt  der  Truppen.  Für  Preußen  sind  diese  Bestrebungen  besonders
gefährlich  wegen  unserer  Landwehr.  „Daher  ist  die  Neigung  unverkennbar,  die  Landwehr
  auf  Kosten  der  Linie  zu  erheben  und  ihre  Trennung  von  der  Linie  immer  greller
zu  machen,  und  zu  beweisen,  daß  die  strenge  militärische  Form  und  Disziplin  ihr  nicht
nötig  sei  und  sie  vielmehr  die  Stelle  einer  Nationalgarde  einzunehmen  habe.“  Die  Bewegungspartei
  wird  also  versuchen,  die  Dienstzeit  der  Linie  zu  verkürzen  und
leicht  eine  Mehrheit  finden,  da  alle  Welt  Ersparnisse  verlangt;  selbst  die  Konservativen
werden  den  versteckten  Plan  nicht  erkennen.  Dieser  Plan  geht  dahin,  daß  der  Soldat
die  strenge  Subordination  sich  nicht  mehr  fest  einprägen,  die  Ubungen  der  Landwehr
möglichst  selten  stattfinden  sollen.  Dazu  die  Feindseligkeit  gegen  die  Offiziere,  die  Auflockerung
  der  Standesehre,  namentlich  bei  den  Offizieren  der  Landwehr.  „Wenn  Diskussionen
  und  Petitionen  gedachter  Natur  dem  Vereinigten  Landtage  preisgegeben  werden
und  die  Presse  noch  mehr  als  bisher  schon  geschehen  entfesselt  wird,  ist  das  Bestehen  der
preußischen  Landwehr,  wie  sie  zur  wahren  Ehre,  zur  Wohlfahrt  und  zum  Ruhme  des
Vaterlandes  vor  32  Jahren  geschaffen  wurde,  eine  völlige  Unmöglichkeit!!“  Kann  aber
Preußen  nicht  mehr  seine  Armee  im  Kriege  verdoppeln  oder  verdreifachen,  „so  tritt  Preußen
auch  von  der  Stufe,  auf'welche  seine  Armee  es  gestellt  hat,  herab.“  —  So  lebendig  stand
dem  Prinzen  schon  vor  Augen,  was  er  nach  fünfzehn  Jahren  selbst  erleben  und  durchkämpfen
  sollte.

Auch  das  Petitionsrecht  über  ständische  Verhältnisse  wollte  er  den  Landständen  versagen:
  zu  nahe  liege  die  Gefahr,  daß  sie  dieses  Recht  mißbrauchten,  um  beständig  überzugreifen
  und,  von  der  Presse  unterstützt,  die  Erweiterung  ihrer  Befugnisse  zu  verlangen.
Werde  die  Regierung  dann  widerstehen  können?  „Somit  steht  das  ganze  Gebäude  der
ständischen  Verfassung  in  Frage  —  eine  Lage,  die  gewiß  niemand  wollen  kann,  und  der
zu  entgehen  man  heute  noch  vollkommen  die  Macht  hat.“  Im  wesentlichen  wollte  die
Denkschrift  also  die  Tätigkeit  der  Stände  auf  die  Beratung  der  vorzulegenden  Gesetzentwürfe
  beschränken.

Nach  alledem  erklärt  sich  der  Prinz  „zu  seiner  tiefsten  Betrübnis“  außer  stande,
das  Patent  über  die  Berufung  des  Vereinigten  Landtages  zu  unterzeichnen.  Er  sei  nicht
gegen  die  Fortentwicklung  der  ständischen  Gesetzgebung,  denn  die  alten  Verheißungen
müßten  erfüllt  werden;  er  sei  auch  nicht  gegen  den  gewählten  Augenblick,  nur  gegen  die
Art  und  Weise  der  Erfüllung.  Er  sehe  „die  Rechte,  die  Würde  und  die  Macht  der  Krone
gefährdet“,  er  ahne  die  Gefahr,  daß  demnächst  eine  Konstitution  ertrotzt  werde.  „Da
Ew.  Majestät  es  oft  ausgesprochen  haben,  daß  eine  Konstitution  für  Preußen  unmöglich
  sei,  weil  es  mit  derselben  aufhören  würde,  Preußen  zu  sein,  so  müssen  auch  alle
Mittel  und  Wege  vermieden  werden,  welche  unfehlbar  zu  diesem  Ziele  führen  müßten.“

Dann  fuhr  er  fort  —  denn  an  die  Möglichkeit  seiner  eigenen  glorreichen  Regierung
hat  er  in  jenen  Tagen  nie  gedacht:  —  Es  ist  meine  Pflicht,  auf  die  Gefahren  aufmerksam
  zu  machen.  „Aber  noch  eine  andere  Pflicht  nötigt  mich  dazu,  es  ist  der  Blick  auf
meinen  Sohn!  Nach  dem  unerforschlichen  Ratschluß  Gottes  scheint  es  bestimmt  zu  sein,
daß  die  Krone  sich  in  meiner  Linie  vererben  soll!  Da  ist  es  denn  meine  heilige  Pflicht,