Volltext : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Fünfter Teil. Bis zur März-Revolution. (28)

770  XXXIV.  Der  Prinz  von  Preußen  und  die  Verfassungspläne.

daß  dessen  Monarch  durch  konstitutionelle  Institutionen  in  seinem  freien  Bewegen  behindert
  werde.  Aber  auch  alle  Institutionen,  die  den  konstitutionellen  sich  nähern  oder
in  diese  überzugehen  drohen,  sind  daher  für  Preußen  nicht  annehmbar.“  Um  dieser  Gefahr
vorzubeugen  und  zugleich  die  Verheißungen  der  Jahre  1820—23  zu  erfüllen,  hält  der
Prinz  für  nötig,  daß  die  gesetzgeberische  Tätigkeit  der  Stände  und  die  Beratung  der
Finanzfragen  streng  voneinander  getrennt  und  verschiedenen  ständischen  Körperschaften
zugewiesen  werden.  Der  Allgemeine  Landtag  soll  mithin  ausschließlich  über  den  Staatshaushalt,
  die  Vereinigten  Ausschüsse  ebenso  ausschließlich  über  die  Entwürfe  neuer  Gesetze
beraten.  Werden  also  „die  Attributionen  scharf  auseinander  gehalten“,  dann  kann  die
Beratung  der  Steuervorlagen  nicht  zum  Erzwingen  neuer  Gesetze  mißbraucht  werden
oder  umgekehrt.  Demnach  sollen  bestehen:  eine  reichsständische  Versammlung,  aus  etwa
150  Abgeordneten  der  Provinzialstände  gebildet,  mit  der  Befugnis,  über  neue  Steuern
und  Anleihen  zu  beraten;  ferner  die  bisherigen  Vereinigten  Ausschüsse  mit  dem  Rechte
der  Gesetzesberatung,  das  weiterer  Ausdehnung  fähig  ist  und  doch  unschädlich  bleibt,  „da
die  gefährliche  Geldfrage  ihnen  entzogen  ist“;  endlich  als  Fundament  der  ständischen
Verfassung  die  Provinziallandtage.

Dann  erörtert  die  Denkschrift  noch,  wie  es  in  Kriegszeiten  mit  den  Anleihen  zu
halten  sei.  Diese  Frage  erschien  bekanntlich  den  Räten  des  Königs  sehr  schwierig.  Der
Prinz  fand  sie  ganz  einfach,  weil  er  seine  Preußen  kannte.  Er  meinte:  bei  einem  bevorstehenden
  Kriege  kann  man  allerdings,  des  notwendigen  Geheimnisses  wegen,  die
Reichsstände  nicht  um  eine  Anleihe  angehen;  für  diesen  Fall  genügen  der  Staatsschatz  und
Revirements  mit  den  großen  Geldinstituten  des  Staates.  „Wird  aber  im  Laufe  des
Krieges  eine  Anleihe  notwendig,  so  hat  es  nicht  das  geringste  Bedenken,  die  Reichsstände
zu  berufen.“  In  Friedenszeiten  dürfen  Anleihen  nur  im  äußersten  Notfalle  abgeschlossen
werden,  so  daß  jeder  die  Notwendigkeit  einsieht  und  die  Schande  auf  den  Verneinenden
fällt.  Kostspielige,  große  Unternehmungen,  wie  die  Eisenbahnen,  überlasse  man  den  Privaten.
  Unverbrüchlich  hält  die  Denkschrift  daran  fest,  daß  der  verstorbene  König  jederzeit
nur  beratende  Stände  in  Aussicht  gestellt  hatte.  Sie  schließt  mit  den  Worten:  „Alle
Beratungen  aller  drei  ständischen  Versammlungen  sind  durchaus  konsultativ,
von  einem  Bewilligungsrecht  irgendeiner  Art  darf  nie  die  Rede  sein.“

Dem  Wunsche  des  Bruders  willfahrend  ließ  der  König  diese  Denkschrift  durch  die
Immediatkommission  begutachten  (Dezbr.  1845).  Ihre  Mitglieder,  voran  Thile,  Savigny,
  Uhden,  Canitz,  sprachen  sich  gegen  den  Thronfolger  aus:  denn  die  Vereinigung
aller  Provinziallandtage  sei  bereits  durch  Se.  Majestät  beschlossen,  und  ein  beschränktes
Steuerbewilligungsrecht  lasse  sich  den  Ständen  nicht  versagen,  wenn  sie  die  Bürgschaft
für  Anleihen  übernehmen  sollten.

Im  Frühjahr  1846  wurde  der  Prinz  endlich  von  Amts  wegen  zur  Mitwirkung  berusen.
  Der  König  verordnete,  daß  die  Immediatkommission  mit  sämtlichen  Staatsministern
  zu  gemeinsamen  Sitzungen  zusammentreten  solle,  um  die  Entwürfe  endlich
abzuschließen.  Als  Vorsitzender  des  Staatsministeriums  hatte  der  Prinz  diese  Verhandlungen
  zu  leiten.  Sogleich  zum  Beginn,  am  11.  März,  stellte  er  die  Frage,  ob  eine
ständische  Zentralversammlung  notwendig  sei,  und  gestand  aufrichtig,  er  selber  habe  sich
von  diesem  Bedürfnis  noch  nicht  ganz  überzeugt.  Nachdem  sodann  alle  Anwesenden  ausführlich
  ihre  Meinung  begründet  hatten,  sprach  er  am  Schlusse  dieser  entscheidenden
Sitzung  ebenso  offen  aus:  nunmehr  werde  er  die  Frage  bejahen.  Hierauf  ward  mit  allen
gegen  zwei  Stimmen  beschlossen,  daß  eine  reichsständische  Versammlung  berufen  werden
solle.  Die  späteren  Verhandlungen  zogen  sich  sehr  in  die  Länge.  Der  Prinz  blieb  fast  mit
allen  seinen  Anträgen  in  der  Minderheit;  die  übrigen  Mitglieder  hielten  jetzt  jeden  Widerspruch
  für  aussichtslos,  obgleich  die  meisten  im  stillen  schwere  Bedenken  hegten.  Am
17.  Dezember  1846  war  die  Beratung  nahezu  abgeschlossen,  und  der  Prinz  zeigte  an,
daß  er  seinem  königlichen  Bruder  ein  Sondergutachten  einreichen  werde.

Noch  am  selben  Tage  beendete  er  eine  neue  Denkschrift  für  den  König.  Er  hob