Von der höchsten Bedeutung für die Theorie, aber auch nothwondig
von manchfachen Folgen für das Leben ist die immer mehr zur Anerkennung
und za klarer Entwicklung kommende Spaltung der politischen Doctrin in
Staatswissenschaften und Gesellschaftswi haften
Unzweifelhaft waren die in den Gesellschaftswi haften zu besprechenden
Fragen, aufzustellenden Grundsätze und zu begründenden
Forderungen auch früher schon, wenigstens grossen Theiles, nicht ganz
vernachlässigt worden. Das Gebiet dieses nun abgegränzten Wissenskreises
war keine terra incognita, sondern nur bisher unter andere leitende
Lehren gestellt gewesen, so namentlich unter das Staatsrecht, die Polizeiwissenschaft,
die Volkswirthschafts-Lehre und Volkswirthschaftspflege;
auch die allgemeine Politik fasste, wenn schon mehr nur gelegenheitlich und
obne Zusammenhang, einzelne Gegenstände ins Auge. Ebenso liess man
keineswegs im Leben die hier einschlagenden Dinge wie sie eben gehen
wollten, sondern der Staat hatte das Gefühl, dass er hier Aufgaben zu
lösen babe, und er schritt auch vielfach ein, bald ordnend, bald helfend,
bald verbietend; nicht selten that er selbst zu viel. Allein es fehlte an
einer klaren Einsicht in die Subjekte, von welchen es sich handle, damit
aber auch an Bestimmtheit und richtiger Begränzung der Zwecke. So lange
man der Ansicht war, dass Alles, was irgend in Betreff des Zusammenlebens
von Menschen zu bedenken und zu thun sei, dem Staate zustehe; so lange
man sich also nicht klar darüber war, dass der Staat derjenige Organismus
sei, welcher die erlaubten Lebenszwecke eines bestimmten Volkes innerhalb
eines abgeschlossenen Gebietes mit Gesammtkraft fördere, neben ihm
und ausserhalb seiner Thätigkeitssphäre aber noch gar manche gemeinschaftliche
menschliche Beziehungen bestehen, vor Allem die Gesellschaft,
d. h. die Gesammtheit der auf gemeinschaftliche Interessen gegründeten
Lebensgestaltungen: war es natürlich, dass man vom Staate Hülfe verlangte
oder ibm Rechte einräumte, wo irgend eine Beziehung von Menschen zu
Menschen sich bemerkllich machte. Hieraus ergaben sich denn aber vielfache
unrichtige Folgen.
In wissenschaftlicher Beziehung entstand daraus der Nachtheil, dass
die Gränzen der Aufgaben des Staates nicht mit richtiger Schärfe bestimmt