Full text : Die Geschichte Württembergs.

8  I.  Urgeschichte  Schwabens  und  Württembergs.

so  wäre  vielleicht  800  Jahre  später  keine  Reformation  nöthig
gewesen.

Die  Völkerwander  ung  (375—476)  hatte  auch  an  inneren  Einrichtungen,
  an  Sitten  und  Gebräuchen  manches  geändert.  Die  deutschen
Könige  blieben  allerdings  nach  wie  vor  von  der  Wahl  des  Volks  und  von  ver
Entscheidung  der  Volksversammlung  abhängig.  Sie  durften  jedoch  keine  Steuern
erheben;  von  den  einzelnen  Stämmen  erhlelten  sie  Ehrengeschenke,  von  den  besiegten
  Völkern  Tribute.  Von  erobertem  Land  fiel  dem  König  ein  größeres  Allod
zu,  wo  er  seinen  Hof  hielt.  Außerdem  hatte  er  noch  im  ganzen  Land  herum  seine
Paläste,  Pfalzen,  wo  er  auf  Durchzügen  oder  bei  Gautagen  wohnte.  Stände
waren  es  drei:  Adel,  gemeine  Freie  und  Unfreie.  Jeder  Freie  hatte  sein
Allod,  das  ihm  nie  vom  Staate  entrissen  werden  durfte,  auch  wenn  er  sich  noch
so  schwer  vergangen  hatte.  Das  Hausrecht  war  unbedingt  heilig,  jedes  Haus
heiliger,  als  jetzt  eine  Kirche.  Das  Allod  durfte  nur  auf  die  Söhne  vererbt
werden;  Weiber  durften  es  nicht  besitzen;  diese  aber  wie  alle  weiblichen  Famillenglieder
  hatten  das  Recht,  im  Hause  anständig  zu  leben.  Erhielt  der  älteste  Sohn
allein  das  Allod,  so  mußte  er  allen  übrigen  Verwandten  ihren  Theil,  theils  von
der  Fahrhabe,  theils  von  dem  Ertrag  des  Allods  zu  ihrer  Nothdurft  geben.
Der  Familienvater  war  das  Haupt  der  ganzen  Familie  und  Verwandtschaft,
der  Sippez;  er  hieß  der  Mund.  Die  Sippe  stand  in  seinem  Bann.  Die
männlichen  Glleder,  Schwertmagen,  blieben  bis  zur  Verheirathung  im  Bann;z
wer  es  nicht  that,  blieb  zeitlebens  im  Bann  und  väterlichen  Gehege;  er  hieß
daher  Hagestolz.  Die  Hauptbeschäftigung  der  Freien  war  dle  Jagd.  Habichte
wurden  auf  Vögel  gebeizt.  Man  jagte  Auerochsen,  Büffel,  Bären,  Wölfe,
Wildschweine  u.  Lw.  Die  Unfrelen,  Leibelgenen  waren  eigentliche  Sklaven
(Slaven,  Slavonier),  Kriegsgefangene  von  unserem  östlichen  Nachbarvolk.
Ebenso  wurden  die  Zahlungsunfähigen  Lelbeigene.  Sie  hatten  das  Gut
des  Freien  zu  bebauen  und  diesem  einen  genau  bestimmten  Theil  des  Ertrags  abzuliefern.
  Aus  den  Reihen  der  Unfreien  giengen  die  Handwerker  (Bäcker,  Müller,
Schmiede  u.  a.)  hervor.

Edle  und  Freie  bildeten  die  Volksversammlung,  die  unter  freiem
Himmel  auf  der  Malstatt  abgehalten  wurde.  Diese  war  durch  einen  heiligen
Baum  oder  große  Steine  bezeichnet.  Solche  Malstätten  waren  in  Württemberg
z.  B.  bei  Cannstatt,  in  Tübingen  auf  dem  Frohnacker,  bei  Langenau,  bei  Bermaringen
  unter  der  Linde.  Allgemeine  Volksversammlungen,  bei  denen  mehrere
Gaue  zusammentraten,  wurden  jährlich  nur  einmal  gehalten,  in  Schwaben  im
März,  später  im  Mai.

Die  Leitung  der  öffentlichen  Angelegenheiten  war  vom  König
den  Herzogen,  seinen  Stellvertretern,  übertragen,  welche  die  Richter  in  den  Volksversammlungen
  aufzustellen  und  das  Kriegswesen  zu  ordnen  hatten.  Unter  ihnen
standen  die  Grafen.  Die  Pfalzgrafen  waren  die  obersten  Richter  im  Namen
des  Königs  auf  dessen  Gütern,  die  Land  grafen  in  den  Provinzen  und  die
Markgrafen  waren  die  Hüter  der  Grenzgebiete.  Die  Grafen  hielten  sich  meistens
  in  der  Umgebung  der  Herzoge  auf  und  befehligten  unter  diesen  im  Kriege.
Nach  den  Grafen  kamen  die  Centvorsteher  oder  Schultheißen.  Zu  einem
Centen  gehörten  etwa  hundert  Männer  oder  Sippen,  die  aus  ihrer  Mitte  den
Vorsteher  wählten.  Mit  der  Beschränkung  der  herzoglichen  Macht  und  der  spä-