Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

XXII

 

Grundstücksvertauschungen  zu  Erreichung  wirthschaftlicher  Vortheile  —  Anwendbarkeit
  einer  Bestimmung  des  Gesetzes  über  Zusammenlegung  der
Grundstücke  vom  23.  Juli  1861  auf  dieselben  .

Güter-  und  Effectentransport  auf  den  Eisenbahnen  —  Publeaien  eines
Regulativs  darüber  nebst  Beilagen  ..  ....

——tr1ttm1tdem1.Februar1870mKraft
—  Inhaltsverzeichniß  dazu

H.

Hamburgische  Voigtei,  s.  Moorwärder.

Hauptleute  und  Rittmeister  in  der  Armee  —  deren  Ernennung  soll  nicht
mehr  nach  drei,  sondern  nur  nach  zwei  Gehaltsclassen  stattfinden
veränderte  Pensionssätze  deshalb  für  dieselben

Haynichen,  s.  Wiesa-Haynichen.

Eisenbahnverwaltung,  —  mit  beschränktem  Güterverkehre  an  der

Staatseisenbahnlinie  Wiesa-Haynichen  errichtete

und  Chemnitz,  Staatseisenbahn,  —  Eröffnung  des  Berriebs  der—

selben  für  den  Personen-  und  Güterverkehr  am  1.  März  1869

Großherzogthum,  —  Uebereinkommen  mit  der  dasigen  Regierung  wegen

analoger  Anwendung  der  Bestimmungen  unter  Punkt  1,  2  und  3  der

Verordnung  vom  31.  August  1868  über  Aufhebung  der  polizeilichen  Beschränkungen

  der  Eheschließung  auch  auf  die  dem  Norddeutschen  Bunde

nicht  angehörigen  Unterthanen  gedachten  Großherzogthums

—  Herstellung  der  Verkehrsfreiheit  mit  Bier  und  Branntwein  iwishen

demselben  und  den  Staaten  des  Norddeutschen  Bundes

—  Verzeichniß  der  Uebergangsstraßen  und  Abfertigungsstellen  an  den

Grenzen  obiger  Staaten  einerseits  und  Bayern,  Wärttemberg  und  Baden

andererseits  .

———Berze1chmß  der  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruche  auf
Steuervergütung  ausgehenden  inländischen  Branntweins,  beziehungsweise
  zur  Ertheilung  der  Ausgangsbescheinigung  in  dem  nicht  zum
Norddeutschen  Bunde  gehörigen  Theile  Hessens  befugten  Steuerstellen

—  —  Verzeichniß  der  in  dem  nicht  zu  dem  Norddeutschen  Bunde  gehörigen
  Theile  desselben  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf
Steuervergütung  ausgehenden  inländischen  Biers,  beziehungsweise  zur
Ertheilung  der  Ausgangsbescheinigung  befugten  Steuerstellen

—  —  Abänderung  und  Erläuterung  von  §  171  der  Verordnung  vom
9.  Januar  1865  wegen  Aufnahme  und  Anerkennung  von  Urkunden
in  den  Norddeutschen  Bundesstaaten  und  in  den  nicht  dazu  gehörigen
Theilen  des  gedachten  Großherzogthums  Hessen,  sowie  deren  Legalisirung

Hohenstein  —  Bestätigung  der  Statuten  des  dasigen  städtischen  Krankenhauses

Hundesteuermarken  —  Erhöhung  der  Verzütung  des  Verlags  der  Unterbehörden
  für  dieselben  rc.  .  .  .

Hessen,

—S
J.
Immobiliar-Braudversicherungsanstalt,  Landes-,  —  Erhebung
eines  außerordentlichen  Beitrags  in  dem  Jahre  1869  und  1870

 

Tag.

20

23.  Dec.
23.  Dec.

15.  Jan.

10.  Febr.
10.  Febr.

10.  Febr.

5.  Juni

22.  Juli

21.  Juli

26.  Oct.

22.  Nov.
28.  Juni

6.  Oct.

18.  März

–  ½

I

 

 

 

 

Seite.

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