Full text : Blätter für Rechtanwendung. III. Band (3)

Beilage
zu
Nr.  9.  der  Blaͤtter

für

Rechtsanwendung.

Citerarische  Anzeige.

In  der  Palm'schen  Verlagshandlung  zu  Erlangen
  ist  erschienen:

Anleitung  zur  Civilproceß-Praxis  in  Bayern,
nach  dem  Gesetze  vom  17.  November  1857.
Mit  Formularen.  Von  Dr.  Wolfgang  Heinrich
  Puchta,  Landrichter,  Ritter  des  Verdienstordens
  vom  heiligen  Michael.

Wir  heißen  diese  neue  Schrift  des  hochverdienten
  Verfassers  auf  das  freundlichste  willkommen.
Dieselbe  enthält  nebst  eingestreuten,  mitunter  humoristischen
  Bemerkungen  über  Zweckmäßigkeit
der  neuen  Vorschriften  ½)  und  allgemeinen  Betrachtungen
  aus  dem  Gebiete  der  Proceß-Politik,  —

1)  Erläuterungen  der  einzelnen  sen  der  Novelle,
  deren  Ergebniß  in  der  Aufstellung  von  processualischen
  Rechtssätzen  besteht,  welche  der  Buch-7)

  Von  der  Androhung  des  Rechtsnachtheils  der  Annahme
negativer  Kriegsbefestigung  wird  S.  85  gesagt:  Diese
Warnung  erscheine  meissens  als  eine  Art  Consolation:
„Der  Beklagte  möge  nicht  zu  sehr  erschrecken;  es  sey  so
böse  nicht  gemeint.“