Beilage
zu
Nr. 9. der Blaͤtter
für
Rechtsanwendung.
Citerarische Anzeige.
In der Palm'schen Verlagshandlung zu Erlangen
ist erschienen:
Anleitung zur Civilproceß-Praxis in Bayern,
nach dem Gesetze vom 17. November 1857.
Mit Formularen. Von Dr. Wolfgang Heinrich
Puchta, Landrichter, Ritter des Verdienstordens
vom heiligen Michael.
Wir heißen diese neue Schrift des hochverdienten
Verfassers auf das freundlichste willkommen.
Dieselbe enthält nebst eingestreuten, mitunter humoristischen
Bemerkungen über Zweckmäßigkeit
der neuen Vorschriften ½) und allgemeinen Betrachtungen
aus dem Gebiete der Proceß-Politik, —
1) Erläuterungen der einzelnen sen der Novelle,
deren Ergebniß in der Aufstellung von processualischen
Rechtssätzen besteht, welche der Buch-7)
Von der Androhung des Rechtsnachtheils der Annahme
negativer Kriegsbefestigung wird S. 85 gesagt: Diese
Warnung erscheine meissens als eine Art Consolation:
„Der Beklagte möge nicht zu sehr erschrecken; es sey so
böse nicht gemeint.“