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Provinz
A. Provinzial-1
Büren 3— — — — 1 4 13 38, 38
2 Langenhorst Steinfurt 61 — 21— — 1 9 45 32 77— 77,
3 Petershagen Minden 3— 2—— 1 6 34 22 56 — 56.
4 Soest 5 2 1 8 57 39 96 — 96
1 Sa. A|1.GL 4„ 161 16 - 267
B. Privat-Provinz
A. Provinzial-1
Homberg 9 — 1 — — 2112. 49 * 844— 84
Regierungsbezirk Cassel E l
Ek-2Camverchsuutcp6—4—3i1466309696
gierungsbezirk“taunus . 1
WiesbodenSa. A-15/(— 5 — N2] 115/ l 180|. — 180
1) Zu 1—4 Das Pflege= und Schulgeld beträgt pro Schuljahr 180 M, jedoch
findet bei wenig günstigen Vermögensverhältnissen der Zahlungspflichtigen eine Ermäßigung
und je nach Umständen ein vollständiger Erlaß statt. Im Falle die Angehörigen
für den Unterhalt der Zöglinge selbst sorgen, haben dieselben ein Schulgeld
von 45 M. zu zahlen. Durch Erweiterung der Anstaltsgebäude ist es möglich geworden,
die Zahl der GBöglinge feit 1875 um die Hälfte zu vermehren; der Erwerb
des früheren Seminar-Gebäudes zu Langenhorst macht es ferner möglich, zum 12. Mai cr.
weitere 14 Zöglinge (7 Kuaben und 7 Mädchen) in die dortige Anstalt aufzunehmen.
*) Das Schulgeld beträgt für Angehörige des Regierungsbezirkes 36 M. pro Jahr,
für Auswärtige 60 M. pro Jahr. Die Anstalt gewährt den Zöglingen Wohnung und
Verköstigung in Privatsamilien Hombergs, sodann Kleidung, ärztliche Behandlung und
Lermnttel. Angehörige des Regierungsbezirkes zahlen hierfür, wenn sie bemittelt sind
226 M. 50 Pfs. für Knaben und 217 M. 50 Pf. für Mädchen pro Jahr, weniger
bemittelte einen ihren Verhältuissen entsprechenden geringeren Betrag, während unbemittelte
Angehörige des Regierungsbezirkes den Unterricht und den in obigen Leistungen
bestehenden Unterhalt kostensrei erhalten. Answärtige zahlen für Wohnung, Kost,