kläre mich für tot und ernenne meinen Adjutanten, Leutnant
Höckner, zu meinem Universalerben.“
Erzberger ist als Audelmeister unerbittlich. Er stopft, er
schiebt, er drängt. Hie und da gibt es freilich noch Leute, die
nicht nur den offenen Mund binhalten. Der preußische Finanz-
minister Dr. Südekum und manche seiner Kollegen aus den
übrigen Bundesstaaten erkennen voll Bitterkeit, was die
Finanzgesetze bedeuten: cine völlige Entrechtung der Einzel-
staaten. Die Reichsabgabeordnung, die in der Hauptsache
und ohne erhebliche Anderung heute angenommen wird,
muß dazu führen, daß das Reich der einzige Vermögens-
verwalter — fast möchte man sagen, Konkursverwalter —
aller Deutschen wird. Einen Teil der Einnahmen gibt es den
Ländern und Gemeinden ab. ODeren Kulturarbeit ist von
diesen Prozenten abhängig. Das Reich bestimmt also, weil
es die Hand auf den Geldbeutel aller legt, über das innerste
ODasein auch der Länder und Gemeinden und läßt ihbnen
außerordentlich wenig Eigenleben, denn es braucht den
größten Teil der Mittel für sich selbst oder vielmehr zur Ab-
führung an die Entente. Becker und Delbrück machen Be-
denken geltend. Aber ein Paragraph nach dem anderen wird
gestopft und heruntergewürgt. Auf die leichtfertige Art,
wie Erzberger das ARudelgeschäft betreibt, weist der Demokrat
Blunck, der Hamburger Rechtsanwalt, beiläufig hin. Bei
seinem Drängen, daß er unbedingt bis morgen seine Finanz-
gesetze und seine neun Milliarden bewilligt erhalten müsse,
habe der Minister offenbar nur gemeint, daß er ohne sie keine
Deckung für seine Ausgaben hätte. Statt dessen habe er
gesagt: ohne sie käme der Staatsbankerott. Draußen im
Lande, auch im Auslande, verstehe man darunter etwas
ganz anderes. Eine solche Außerung könne das Vertrauen
zu unseren Finanzen vollkommen erschüttern; zu einer Ge-
sundung aber gebhöre in erster Linie Vertrauen.
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