Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Zur  Sicherheit  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  der
Verband  mit  seinem  Grundvermoͤgen,  sowie  mit  den  Beitraͤgen,  welche  auf
Grund  der  §#.  8—10.  des  Allerhöchst  vollzogenen  Statuts  vom  13.  Okfober
1856.  (Gesetz-Sammlung  vom  Jahre  1856.  S.  945.)  von  den  Verbands-Genossen
  erhoben  werden.

pei  Dessen  zu  Urkunde  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift
ert

Soldin,  den  18.

Der  Vorstand  des  Soldiner  Entwässerungs-Verbandes.
(Unterschrift  dreier  Mitglieder.)
Eingetragen  im  Register

Provinz  Brandenburg.  Negierungebezirk  Frankfurt.
Zin  6-Kupon

zur
Obligation  des  Soldiner  Entwässerungs-Verbandes
über  Thaler  Silbergroschen.

Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfa  ngt  gegen  dessen  Ruͤckgabe  am
...............  18..  und  spaͤterhin  die  Zinsen  der  vorbenannten  Ob
genon  für  das  Halbjahr  on  ...  is
(in  Buchstaben)  Thalern  Silbergroschen  bei  der  Verdardskant
zu  Soldin.

Soldin,  den  18.

Der  Vorstand  des  Soldiner  Entwässerungs-Verbandes.
(Faksimile  der  Unterschrift  dreier  Mitglieder.)
Dieser  Zinskupon  wird  ungültig,  wenn  Eingetragen  im  Register

dessen  Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahgeen⅛
vom  Tage  der  Fälligkeit  ab,  erhoben  wird.

 

(Nr.  4652.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  233.  März  1857.,  betressend  die  Verlängerung  der
Frist  für  die  Zulassung  normalwidrig  gebauter  Fahrzeuge  zur  Befahrung
der  Wasserstraßen  zwischen  der  Oder  und  Spree.

A-  Ihren  Bericht  vom  12.  März  d.  J.  genehmige  Ich,  daß  die  durch
Meinen  Erlaß  vom  1.  April  1853.  4er  Samml.  158.)  bewilligte  Frist
für  die  Zulassung  der  daselbst  unter  2.  näher  bezeichneten,  vor  Erlaß  Meiner

(Nr.  4651—4053.)  ge-