Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)

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Ich  ermächtige  Sie,  hiernach  die  weiteren  Anordnungen  zu  treffen  und  die
Reichsschuldenverwaltung  mit  näherer  Anweisung  zu  versehen.

Dieser  Mein  Erlaß  ist  durch  das  Reichs=Gesetzblatt  zur  öffentlichen  Kenntniß
zu  bringen.

Baden=Baden,  den  13.  Oktober  1880.
Wilhelm.

Fürst  v.  Bismarck.
An  den  Reichskanzler.

 

 

Herausgegeben  im  Reichsamt  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.