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Ich ermächtige Sie, hiernach die weiteren Anordnungen zu treffen und die
Reichsschuldenverwaltung mit näherer Anweisung zu versehen.
Dieser Mein Erlaß ist durch das Reichs=Gesetzblatt zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen.
Baden=Baden, den 13. Oktober 1880.
Wilhelm.
Fürst v. Bismarck.
An den Reichskanzler.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.