218 Schleswig-Holstein. 1848.
er die Pflicht, den Ausbruch des Kampfes, wenn irgend
möglich, zu verhüten, jedesfalls aber die Fortdauer desselben
so schnell wie möglich zu beendigen. Vom ersten Tage an
verkündete er unausgesetzt durch diplomatische Verhandlungen
seine Friedenssehnsucht.
Menschenfreundlich konnte diese Gesinnung heißen, aber
zweckwidrig war das Verfahren. Wer einmal in einem Kriege
begriffen ist, und doch den Frieden nicht mit Unehren schließen
will, darf seinen Abscheu gegen den Kampf nicht selbst der
Welt offenbaren. Die versöhnliche Haltung aber Friedrich
Wilhelm's steigerte Tag für Tag den Übermuth der dänischen
Minister. Gleich auf der Schwelle des Conflicts sollte der
König davon eine bittere Erfahrung machen. Zu seinen
Anschauungen von der Stellung des von Gott begnadeten
Königthums gehörte auch der Gedanke, daß in kritischen
Tagen, wo der Scharfsinn der Minister nicht ausreiche, dann
der König durch persönliches Eingreifen die Lösung herbei-
zuführen habe. Nun hielt er freilich streng darauf, daß kein
Minister ohne königliche Weisung oder Erlaubniß etwas thue;
immer aber erschien ihm neben diesem regelmäßigen Regimente
durch die Minister jenes unmittelbare persönliche Hervor-
treten der Majestät als eine höhere und vornehmere Instanz.
So dachte er denn auch jetzt zu verfahren. Während seine
Truppen marschirten, und sein Minister mit dem dänischen
Gesandten täglich schärfere Rede und Gegenrede austauschte,
schrieb er am 2. April an den König von Dänemark einen
eigenhändigen Brief, worin er ihn bat, den in außerordent-
licher Sendung mit einer vertraulichen Mittheilung beauf-
tragten Major von Wildenbruch gnädig aufzunehmen. Wilden-
bruch's Instruction vom 3. April nahm folgenden Gang.