1857 Pariser Conferenz über Neuenburg. 265
zunächst eine Sitzung der Vertreter der vier neutralen Groß-
mächte, und in dieser — nachdem der König am 1. März
in einem Privatbrief dem Kaiser Napoleon gepreßtes Herzens
seine Opferwilligkeit nochmals ausgesprochen — der ein-
stimmige Beschluß, im Interesse Europas und Neuenburgs
den König zu befragen, ob er seine Rechte auf Neuenburg
aufgeben wolle. Hinsichtlich des Ganges der Verhandlungen
wurde verabredet, daß, wenn Preußen Bedingungen zu seinem
Verzicht aufstelle, der Vertreter der Schweiz zu den Be-
rathungen zugezogen, Gründe und Gegengründe gehört, und
dann über jeden Punkt abgestimmt werden solle. ÜUber das
vermuthliche Ergebniß eröffnete Graf Hatzfeldt seinem Hofe
nicht eben günstige Aussichten. England werde in der Con-
ferenz sehr bestimmt für jeden Anspruch der Schweiz ein-
treten; die andern Mächte aber hätten in der Sache keinen
Wunsch, als rasche Beendigung, und würden also nur sehr
ungern scharfen Widerspruch gegen England erheben.
Bei diesen Nachrichten wallte das Blut des Königs
wieder heftig auf. Er hatte gedacht, die Mächte würden auf
Grund des Protokolls von 1852 mit einer wiederholten An-
erkennung seines Rechts beginnen, dann sich mit ihm über
die Bedingungen seines Verzichts verständigen, und hierauf
dies Ergebniß der Schweiz als ihren Gesammtbeschluß auf-
erlegen. Statt dessen sah er sich in die Lage versetzt, als
Partei gegen Partei, auf einer Linie mit den schweizer
Demokraten, vor dem Richterstuhl Europas zu verhandeln.
Er erging sich in lebhaften Auslassungen; hier gilt es, rief
er, frei von der Leber weg zu reden. Graf Hatzfeldt erhielt
am 18. März den Befehl, in der Conferenz zu beklagen, daß
die Mächte den Boden von 1852 verließen. Er, der König,