Metadata : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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festhält,  daß  ein  gut  Teil  der  Arbeitsentschädigung  gar  nicht  oder
nur  der  Form  halber  in  Geld  umgesetzt  zu  werden  braucht,  so  wird
sich  auch  nach  der  Richtung  des  Reinertragsanteiles  hin  Ersprießliches
  und  für  beide  Teile  Wohltätiges  zutage  fördern  lassen.

Velstele  für  Beteiligung  am  Reinertrage.  Deutschland:  Frhr.
von  Rotenhan  in  Rentweinsdorf  1825.  —  J.  H.  von  Thünen  in
Tellow  3  —  Neumann  in  Posegnik  (Ostpreußen)
  1  —  Jahnke  in  Bredow  (Brandenburg)  187
konständige  —rs  —  Schult-Lupitz  führt  einen  Teii

des  in  Geld  umgerechneten  Ertrages  in  die  von  ihm  begründete  Arbeiterlseraff=
  ab.  Andere  Beispiele  für  die  Gewinnbeteiligung  sind:  A.  ven

Blücher  auf  Jürgensdorf  in  Mecklenburg-Schwerin.  —  vo
Treskow  auf  Friedrichsfelde  bei  Berlin.  —  Besitzer  Lim
burger  in  Pfalzhill  und  Staatsrat  Srer  denn  auf  —ii
(Reg.-Beg.  Trier).  —  Herr  von  Reventlowin  Wulfs

Als  ein  Uebergang  von  der  einfachen  Form  der  zusraländ  en
den  idealeren  Gestaltungen,  wie  sie  heute  mit  Hilfe  der  inneren  Kolonisation
  erstrebt  werden,  erscheint  eine  Einrichtung,  welche  in  Ostholstein
und  Westfalen  sehr  verbreitet  ist  und  in  Hinterpommern,  West-  und

reußen  vereinzelt  vorkommt.  (Land  VIII,  S.  403.)  om  Gute
werden  Kleinftellen  von  1¼,  2  und  mehr  Hektar  gegen  mäßige  Pachtsätze
unter  der  Verpflichtung  leftenee  Arbeitsleistung  auf  dem  Gute  abverdacktet.
  Die  mannigfachen  Formen  sind  eingehend  von  Kärger,  der

dafür  das  Wort  „Arbeiterpocht“  eingeführt  hat.  beschrieben.  Es  dürfte
dies  einer  der  gangbarsten  Wege  für  die  Einführung  einer  ausgedehnten
Naturallöhnung  auch  an  Orten  sein,  wo  dieselbe  z.  Z.  nicht  mehr  Filiiert.
Für  genossenschaftliche  Gut  bewirtschestung  ist  diel  literarische  Reklame
gemacht  worden,  aber  alle  Versuche,  sie  in  die  Praxis  umzusedzen,  sind
in  den  Anfängen  erstickt.

Besonders  bemerkenswerte  Beispiele  bieten  die  aus  der  volkswirt.
schaftlichen  Literatur  bekannten  Arbeiterpachtverhältnisse.  P,  Gerlach--Königsberg
  berichtet  in  einem  Vortrag  zu  Breslau:  Au  chaft
———  welche  früder  dem  Grasen  Hol  7%  6  und

jetzt  auf  d  rafen  Wa  esee  übergegangen  ist,  befinden  sich  die
ro%  rl*5•  in  Ssl  des  Guteherrn.  Verta  tet  sind  12  Bauernufen
  mit  Inventar  don  F  30  ha  und  79  M  t  t  erstellen  in  4  Größenklassen:
  —  oenet  haben  ein  Haus  und  /8  Morgen  Garten  für
a

seftelan  und  Futter  für  1  Kuh.  Die  „  Insten“  haben  außer  eem  noch

6o0  ha  Acker  in  Pacht  und  zahlen  80  Mk.  Die  „Landinsten“  erhalten
?  4*  und  Gartiten,  2—2½  ha  Acker  und  Zeid  für  2  Kühe,  gegen
118,50  Mk.  Pacht.  Die  „Kätner“  bekommen  außer  dem  Hause  und
Garten  24—8  ha  Acker,  sowie  Weide  für  3  1  und  1  Sterke.  Ihre
Pacht  beträgt  114,50  Mk.  bis  148.50  Mk.  Vorhanden  sind  zurzeit  39  Tagelöhnerstellen,
  18  Insten-,  8  Landinsten-  und  14  Kätnerstellen.  Alle  vier
Gruppen  von  Arbeiterpächtern  find  hier  zur  Arbeitsleistung  verkflichert
Vie  Arbeiterverhältnisse  in  Averbderf  trogen  noch  vollkommen  patriarcha.

lischen  Charakter  und  find  sehr  gut.  Es  herrscht  ein  Eger  Begehr  nach

diesen,  Stellen  und  n  die  ch-  rbeiter  sind  von  dem  Wunsche  beseelt,  mehr  Land

Eudd  größeren  Stellen  heinzurücken.  Der  Gutsherr
ie

Wn“N  zueit  Leistungen  dadurch  zu  belohnen,  daß  er  dem
Tagelöhner  noch  2  M  and