Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Bezeichnung  der  Stellen.

Angabe
bei  den  für  Militäranwärter
  nicht  ausschließlich
  bestimmten
Stellen,  in  welchem
Umfange  dieselben
vorbehalten  sind.

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche  die
Bewerbungen  zurichten  sind,
wenn  es  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die  Anstellung
  gewünscht  wird.

Bemerkungen.

 

5a.  Preußische  Centralgenossenschaftskasse:


*  Sekretäre,
Büreaudiätare.

6.  Direktion  für  die  Verwaltung  der
direkten  Stenern  zu  Berlin:
*  Sekretäre,
*Buchhalter,
Büreaudiätare,
Kassendiätare.

7.  Einkommenstener-Veraulagungs-=Kommissionen
  und  Gewerbestener-Ausschüsse:


*Steuersekretäre,
Büreaudiätare.

8.  Kreiskasse  zu  Frankfurt  a.  M.:
Buchhalter.

9.  Kreiskassen:
(Siehe  Bemerkungsspalte.)

10.  Berwaltung  der  indirekten  Steuern:

a)  Schiffer,  Matrosen  und  Heizer  auf
Wacht=  und  Kreuzerschiffen  sowie  auf
Booten,  Bootsführer;

b)  Grenzaufseher  des  Grenzbewachungsdienstes;


)  'Grenzaufseher  des  Zollabfertigungsdienstes
  und  'Steueraufseher;

 

Präsident  der  Preußischen
  Centralgenossenmindestens

  zur
schaftskasse.

Hälfte.

mindestens  zur

Hälfte.

mindestens  zur

Hälfte  Die  Regierungen.

mindestens  zur

Hälfte  Regierung  zu  Wiesbaden.

 

 

d)  '  Zoll-  und  Steuereinnehmer  1.  und
II.  Klasse,  Zoll-  und  Steueramtsassistenten;


*  Maschinisten  und  Assistenten  auf
Zollkreuzern  und  Wachtschiffen;
Assistenten  bei  dem  Hauptstempelmagazin;


Jc)Ober-Kontrole-Assistenten;

*  Hauptzollamts-und"  Hauptsteueramtsassistenten.


Provinzialsteuerzusammengerechnet

  direktionen.

mindestens  zu  zwei
Dritteln.

mindestens  zu  einem

 

#  zusammengerechnet

Drittel.

Zu  Ziffer  9.  Die  Seellen
der  Königlichen  Rentmeister
  sind  für  die
aus  dem  Militärstande
hervorgegangenen  Beamten,
  wenn  sie  die  erforderliche
  Befähigung

besigen,  in  gleicher  Weise

wie  für  die  aus  dem
Civilstande  hervorgegangenen
  erreichbar.