Full text: Das Interregnum.

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omnibus haberetur‘.!) Nachdem Clementia am 15. November eines 
Knaben genesen war, wurde dieser unter dem Namen Johann ipso 
jure König von Frankreich unter der Regentschaft Philipps, und 
dieser bestieg erst nach Johanns bald darauf, am 21. November, er- 
folgendem Tode den Thron. 2) 
III. Am 31. Januar 1328 verscheidet König Karl IV. der Schöne, 
seine Wittwe Johanna gebiert erst am 1. April ein Mädchen. Bis 
zu diesem Augenblicke führt Philipp von Valois die Regierungsver- 
wesung unter dem Titel eines regent de France.’) Im Augenblicke, 
in dem entschieden ist, dass die Descendenz des verstorbenen Königs 
nicht thronfolgeberechtigt ist, wird er König, aber auch erst in diesem 
Augenblicke. Es heisst von ihm, er gelange zuerst ad regimen 
regni, und dann eventuell auch ad regnum, si Regina non haberet 
masculum. ?) 
Beide Fälle haben die Eigenthümlichkeit, dass diejenige Person, 
welche während des Interregnums die Staatsgewalt ausübt, nicht 
Monarch ist, auch nicht einen solchen vertritt oder in seinem Namen 
regiert, weil kein Monarch da ist. Der Staat aber und seine Gewalt 
bleiben bestehen — die Staatsgewalt ist ledig, steht keinem Sub- 
jekt zu eigenem Rechte zu. 
IV. Nieht anders verhält es sich in einem anderen, der neuesten 
Geschichte angehörigen Falle. Als am 25. November 1885 König 
Alfons XII. von Spanien eines plötzlichen Todes gestorben war, be- 
schäftigte sich die Regierung vornehmlich mit der Frage, ob die da- 
mals fünfjährige Prinzessin von Asturien sofort zur Thronfolge ge- 
langen, oder ob dies erst eventuell nach der Entscheidung über das 
Geschlecht des königlichen Kindes, das die Königin Maria Christina 
unter dem Herzen trug, und dessen Geburt für Ende April oder An- 
fang Mai des folgenden Jahres zu erwarten stand, geschehen könne. 5) 
Man entschied sich im Sinne der letzteren Alternative, zu warten. 
An sich war beim gegenwärtigen Mangel männlicher Descendenz 
nach den Vorschriften der spanischen Verfassung vom 30. Juni 1876 
(a. 60) die Prinzessin von Asturien gewiss thronfolgefähig; man war 
  
1) Chron. compil. in monast. S. Victor. Paris. ad a. 1316; du Puy 
p. 69; Maerin p. 242. 
2) MarTın p. 246. 
3) Cont. de Nangis bei Marrın p. 288. 
4) Suppl. de la Chronique de N:ngis bei du Puy p. 74. 
5) S. hierzu und über die in Frage kommende Zeit überhaupt: Dıescks, 
Spanien seit dem Tode des Königs Alfons Xil. in „Unsere Zeit“ 1888. 1. Bd. 
S. 118 ff.
	        
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