240
es nach dem Wiedergewinn von Pommern auf gleiche Weise alle
Abtretungen wieder fordern kann, welche es je gemacht hat; —
dieses selbe Dänemark, das ruhig zusieht, welche Macht die Russen
in der Ostsee usurpiren, und das keine Hülfsmittel vorbereitet, um
sich Holstein zu bewahren für den Fall, daß etwa dem Großfürsten
nach seiner Thronbesteigung es gefallen würde Holstein wieder
nehmen zu wollen —: das sind Dinge und Ereignisse, welche die
menschliche Klugheit nicht voraussehen konnte.“
„Man klage mich,“ fährt der König fort, „wenn man will,
vor dem Tribunale der Politik an“:
d. h. man beschuldige mich eines politischen, von mir begangenen
Fehlers,
„ich behaupte, daß Europa seit der Liga von Cambrai kein
so unglückseliges Complot gesehen hat als heute, daß selbst die
Liga von Cambrai sich nicht mit dem gefährlichen Triumvirate
vergleichen läßt, welches gegenwärtig sich erhebt, welches sich das
Recht beilegt Könige zu richten, und doch seinen ganzen Ehrgeiz
noch nicht enthüllt hat. Wird man auch einen Reisenden, gegen
welchen drei Straßenräuber mit ihren Banden sich zusammenthun,
der Unklugheit anklagen, wenn er etwa im Dickicht eines Waldes,
den seine Geschäfte ihn zu durchschreiten nöthigten, von Mörderhand
den Tod findet?“
Es waren seltsame Geschäfte eines friedlichen Reisenden, welche
der König Friedrich II. in dem unglücklichen Sachsenlande zu betreiben
gedachte.
„Wird nicht Jedermann“ fährt er fort, „lieber den Räubern
nachspüren, um sie zu fangen und sie in die Hände der Gerechtigkeit
einliefern, damit sie dort ihren verdienten Lohn empfangen?“
Es dürfte nicht unangemessen sein bei solchen Worten immer
wieder aufs neue daran zu erinnern, daß der König Friedrich II.
wo er sich von seinen Gegnern beleidigt glaubt, mit einem ge-