Full text : Die Gründung des Deutschen Ordenstaates in Preußen.

112

In  dieser  Bulle  war  Alles,  dessen  der  Orden  bedurfte.  Er
hatte  nun  eine  Rechtsgrundlage,  von  welcher  aus  er,  sicher  gegen
jeden  Angriff,  die  Eroberung  vollenden  und  in  dem  Besitze  des
Landes  beharren  konnte.  Die  Ueberlegenheit,  welche  ihm  im  Landbesitz
  gegenüber  den  Bischöfen  zugestanden  war,3)  bürgte  ihm  dafür,
daß  unter  ihnen  ihm  kein  so  schlimmer  Gegner  mehr  erwachsen  könne,
wie  Christian  war.  Die  Abhängigkeit  von  dem  Apostolischen  Stuhle
endlich  hatte  er  seit  langen  Jahren  als  eben  so  unbeschwerlich,  wie
vortheilhaft  kennen  und  schätzen  gelernt.0)

Der  Ordensstaat  hatte  begonnen,  aber  der  Kampf  mit  dem
bischöflichen  Fürstenthum  war  noch  nicht  beendigt,  der  volle
Sieg  noch  nicht  errungen.

Vergleichen  wir,  au  diesem  großen  Wendepunkt  der  Geschichte
Preußens,  die  Bestimmungen  der  Päpste  Innocenz  III.  und  Honorius'
  III.  über  das  Land  mit  der  Bulle  Gregors  IX.,  so  ist  die
Verschiedenheit  des  Standpunktes  nicht  zu  verkennen,  den  jene  und
dieser  dabei  einnahmen.  Offenbar  ist  ersterer  der  kirchliche,  letzterer
der  politische.  Jene  hatten  bei  der  Abwehr  jeder  auswärtigen  Fürstenmacht
  von  dem  Boden  Preußens  die  Bekehrung,  die  freieste
Entfaltung  der  bischöflichen  Wirksamkeit  im  Auge,  diesem  schwebt
in  der  Belehnung  des  Ordens  unverkennbar  die  Ausbreitung  der
politischen  Macht  des  Apostolischen  Stuhles  als  Zweck  vor.  Jene

229)  Der  eigentliche  Lehnsträger  sollte  nach  der  Bulle  der  Orden  sein,  die
Bischöfe  nur  eine  „cony#####a  porfio,“  d.  h.  nach  dem  kirchenrechtlichen  Sprachgebrauch
  einestandesgemäße  Dotation  empfangen.

230)  Vgl.  Voigt  II,  262.:  „Zwar  trat  er  hiedurch  zur  Römischen  Kirche  in
Beziehung  auf  seine  Besitzungen  in  Preußen  in  ein  sörmliches  Lehnsverhältniß  und
ward  Vasall  des  Römischen  Stuhles;  allein  es  war  solches  offenbar  das  zuverlässigste
  Mittel,  sich  den  Besitz  seiner  Erwerbungen  und  Eroberungen  gegen  jegliche
fremde  Macht  zu  sichern.“  —  Der  folgende  Papst,  Innocenz  IV.,  erneuerte  diese
Belehnung  mit  einer  wörtlich  übereinstimmenden  Bulle  und  Uebersendung  des
Ringes,  als  Symboles  der  Investitur.  Acta  Bor.  I,  423—426.