Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1827. (11)

102.

gen  Entschädigung  der  beyden  Schullehrer  und  der  Adjuvaänten  aus  der  Gemeindekasse
einen  löblichen  Anfang  gemacht,  wobey  dem  Ortérichter  Rechenbach  vorzügliches  Lob
gebührt.  *r*#  .

Die  Art  und  Weise,  wie  die  gnaͤdigst  vorbehaltene  Entschaͤdigung  der  Schullehrer
  beruͤcksichtigt  worden,  ist  nicht  uͤberall  dieselbe.  An  manchen  Orten  haben
die  Einwohner,  ungeachtet  daß  nunmehr  nur  ein  sogenanntes  Absingen  an  einigen
Stellen  des  Dorfes,  und  kein  Singen  vor  jedem  Hause  mehr  Statt  findet,  sich
dennoch  zur  Fortgewähr  des  bisherigen  Neujahrgeschenks  an  den  Lehrer  anheischig
  gemacht;  an  einigen  Orten  hat  die  Gemeinde  die  Entschädigung  übernommen,
  anderswo  hat  sich  der  Schullehrer  mit  einem  geringen  Bausch-Quantum  begnügt,
  oder  auch,  wie  in  Stüberbach,  ganz  auf  Entschädigung  verzichtet.

Als  Orte,  wo  die  Gemeinden  sich  ganz  besonders  fügsam  und  gegen  ihre
Schullehrer  uneigennübig  und  auständig  benommen  haben,  können  wir  benennen:
Nerkewic  mit  Rödigen  uu  der  Diözes  Jena,  Weyra  in  der  Diözes  Neustadt,
Ottstedt  in  der  Diözes  Blankenhayn.  In  Nerkewitz  und  Rödigen  sammelt  ein
Geineindeglied  die  Beyträgr  für  den  Schullehrer  ein;  in  Weyra  bringt  jeder  seine
Neujahrögabe  dem  Schullehrer  personlich  in's  Hausz  in  Ottstebt  bey  Magdala
schickten  die  Einwohner  dem  Schullehrer,  schon  den  Tag  vor  dem  neuen  Jahre
1827,  ihr  gewöhnliches  Geschenk  unverkürzt  in's  Haus,  hierauf  fand  am  Neujahrstage
  selbst  ein  Absingen  einiger  Kirchenlieder  an  einigen  offenen  Plätzen  des
Dorfes  Sta2t,  wo  dann  die  übrigen  Einwohmer  am  andern  Tage  bey'm  Einsammeln,
  gleichfallS  unverkürzt,  dem  Sez#llehrer  das  Gewöhnlime  gegeben  haben.

Solche  Beyspiele  sprechen  dem  guten  Vernehmen  der  Gemeinden  mit  ihren
Schullehrern,  und  der  Bildungsstufe  der  erstern,  ein  günstiges  Zeugniß.  Wich  ist
hie  und  da  nicht  zu  verkennen  gewesen,  daß  das  Gelingen  der  Aufgabe,  vorzüglich
  auch  mit,  dem  erfolgreichen  Einflusse  des  Ortögeistlichen,  seiner  wohlberechneten
  Zusprache  an  die  Gemeinde,  wic  z.  B.  in  Großbrembach,  zu  verdanken  ist.

Wir  bezeigen  den  betreffenden  Herren  Superintendemten  und  Pfarrern,  wie
auch  den  Schullehrern  und  Gemeinden,  ingleichen  den  weltlichen  Stellen,  für  das
bis  jetzt  in  dieser  Sache  Geleistete  und  Vorbereitete  unsere  Zufriedenheit,  und  indem
  wir  hiermit  zur  Fortsetzung  ihres  Bemühens  und  zur  weitern  Nachfolge  auffordern,
  sind  wir  auödrücklich  ermächtiget,  hinzuzufügen:

daß  Se.  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  es  gern  sehen  werden,  wenn  eine
  allgemeine  freywillige  Fuͤgsamkeit  Hoͤchstdieselben  der  Nothwendigkeit  überhebt,
  gebietend  einzuschreiten.  Weimar  den  18.  Dezember  1827.
Großherzogliches  Sächsisches  Ober-Konfistorium.
eucer.