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Die Rückversicherung bei der Viehversicherung.
Die Ortsviehverficherungen müssen, wenn sie ihren Aufgaben
völlig gerecht werden sollen, einen Rückhalt haben, der vor der
Erhebung hoher Nachschußprämien schützt und dafür sorgt, daß
die Ortsvereine auch im Falle starker Inanspruchnahme ausreichende
Hilse leisten können. „Die Notwendigkeit, Nachschüsse zu
erheben," so berichtet der Jahresbericht des rheinischen Bauernvereins
für das Jahr 1905, „ist vielsach der Grund zu Aerger
und Mißmut seitens der Verlicherten und damit der erste Anstoß
zur Auflösung des Vereins. Von etwa 1000 in der Rheinprovinz.
segensreich wirkenden Ortsviehversicherungsvereinen sind auf diese
Weise im Lause der Zeit mehr als 300 eingegangen.“ Diesem
Uebelstande kann nur durch gut organisierte Rückversicherungs.
verbände abgeholfen werden. Um sie genügend leistungssähig zu
machen, ist ihr Gebiet nicht zu eng zu begrenzen.
Mittel und Wege. Rückversicherungen für Rindvieh haben
sich in den Kreisen Wittlich, Westerburg, Altenkirchen
und Daun bereits bewährt. Die sich der Rückversicherung anschließenden
Vereine müssen ein Nermalstatut dannahmen. Im
Kreise Altenkirchen erheben die Vereine 14¼ ? der Versicherungssumme
als Beitrag und führen 4 K an den Kreis ab, der für
alle Schäden hastet, die zwischen 1½ und 3 * (Festerburg
1—1½ *) der Versicherungssumme liegen; was darunter oder
darüber liegt, ist Sache der Ortsvereine. — Versicherungsverbände
zum Zweck der Rückversicherung sind von dem Rheinischen
Bauernverein in Cöln und dem Trierischen Bauernverein
in Trier gegründet worden. — Die Landwirtschaftskammer
in Stettin beschloß 1906 die Gründung
eines Verbandes der Pommerschen Viehversicherungsvereine, der
als Endziel die Rückversicherung der angeschlossenen Vereine
verfolgt. Weiter faßte der Deutsche Landwirtschaftsrat
auf einer Tagung vom 10. bis 13. Februar 1908 solgenden Beschluß:
Die 36. Plenarversammlung des Deutschen Landwirtschaftsrats
erkennt die zur Zeit herrschenden Uebelstände im Versicherungswesen
an und erblickt in der Förderung der Ortsviehversicherungsvereine
und Bildung von Rückversicherungsverbänden die
Lösung einer rralt arbeitenden Viehversicherung. Um dieses Ziel
zu erreichen, werden die Landwirtschaftskammern und sonstigen
Korporationen ersucht, gemeinsam an diesem gemeinnützigen Werke
mitzuarbeiten. Als erster Schritt zu diesem Wege soll beim
D. L. R. eine „Zentralstelle für das landw. Versicherungswesen“
gebildet werden, welche in erster Linie
alle weiteren Maßnahmen zur Förderung des Viehversicherungswesens
zu treffen hat.
Der Herausgeber der -Nilteilungen für Bersicherungsvereine“,
C. Weilandt, hat ein System einer Verbandsrückversicherung von Orts-