Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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Die  Rückversicherung  bei  der  Viehversicherung.

Die  Ortsviehverficherungen  müssen,  wenn  sie  ihren  Aufgaben
völlig  gerecht  werden  sollen,  einen  Rückhalt  haben,  der  vor  der
Erhebung  hoher  Nachschußprämien  schützt  und  dafür  sorgt,  daß
die  Ortsvereine  auch  im  Falle  starker  Inanspruchnahme  ausreichende
  Hilse  leisten  können.  „Die  Notwendigkeit,  Nachschüsse  zu
erheben,"  so  berichtet  der  Jahresbericht  des  rheinischen  Bauernvereins
  für  das  Jahr  1905,  „ist  vielsach  der  Grund  zu  Aerger
und  Mißmut  seitens  der  Verlicherten  und  damit  der  erste  Anstoß
zur  Auflösung  des  Vereins.  Von  etwa  1000  in  der  Rheinprovinz.
segensreich  wirkenden  Ortsviehversicherungsvereinen  sind  auf  diese

Weise  im  Lause  der  Zeit  mehr  als  300  eingegangen.“  Diesem
Uebelstande  kann  nur  durch  gut  organisierte  Rückversicherungs.
verbände  abgeholfen  werden.  Um  sie  genügend  leistungssähig  zu
machen,  ist  ihr  Gebiet  nicht  zu  eng  zu  begrenzen.

Mittel  und  Wege.  Rückversicherungen  für  Rindvieh  haben
sich  in  den  Kreisen  Wittlich,  Westerburg,  Altenkirchen
und  Daun  bereits  bewährt.  Die  sich  der  Rückversicherung  anschließenden
  Vereine  müssen  ein  Nermalstatut  dannahmen.  Im
Kreise  Altenkirchen  erheben  die  Vereine  14¼  ?  der  Versicherungssumme
  als  Beitrag  und  führen  4  K  an  den  Kreis  ab,  der  für
alle  Schäden  hastet,  die  zwischen  1½  und  3  *  (Festerburg
1—1½  *)  der  Versicherungssumme  liegen;  was  darunter  oder
darüber  liegt,  ist  Sache  der  Ortsvereine.  —  Versicherungsverbände
zum  Zweck  der  Rückversicherung  sind  von  dem  Rheinischen
Bauernverein  in  Cöln  und  dem  Trierischen  Bauernverein
  in  Trier  gegründet  worden.  —  Die  Landwirtschaftskammer
  in  Stettin  beschloß  1906  die  Gründung
eines  Verbandes  der  Pommerschen  Viehversicherungsvereine,  der
als  Endziel  die  Rückversicherung  der  angeschlossenen  Vereine
verfolgt.  Weiter  faßte  der  Deutsche  Landwirtschaftsrat
auf  einer  Tagung  vom  10.  bis  13.  Februar  1908  solgenden  Beschluß:
  Die  36.  Plenarversammlung  des  Deutschen  Landwirtschaftsrats
  erkennt  die  zur  Zeit  herrschenden  Uebelstände  im  Versicherungswesen
  an  und  erblickt  in  der  Förderung  der  Ortsviehversicherungsvereine
  und  Bildung  von  Rückversicherungsverbänden  die
Lösung  einer  rralt  arbeitenden  Viehversicherung.  Um  dieses  Ziel
zu  erreichen,  werden  die  Landwirtschaftskammern  und  sonstigen
Korporationen  ersucht,  gemeinsam  an  diesem  gemeinnützigen  Werke
mitzuarbeiten.  Als  erster  Schritt  zu  diesem  Wege  soll  beim
D.  L.  R.  eine  „Zentralstelle  für  das  landw.  Versicherungswesen“
  gebildet  werden,  welche  in  erster  Linie
alle  weiteren  Maßnahmen  zur  Förderung  des  Viehversicherungswesens
  zu  treffen  hat.

Der  Herausgeber  der  -Nilteilungen  für  Bersicherungsvereine“,
C.  Weilandt,  hat  ein  System  einer  Verbandsrückversicherung  von  Orts-