Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

—  116

Interesse  einer  rationellen  Waldwirtschaft  nötig  war,  ja,  daß  einige
dieser  Nutzungsrechte,  wie  z.  B.  die  Streunutzung,  absolut  schädlich
waren;  man  hat  sich  aber  damit  nicht  begnügt,  sondern  das  Kind
mit  dem  Bade  ausgeschüttet  und  so  einen  schweren  Fehler  an  der
Landbevölkerung  begangen,  der  in  unserer  Zeit  der  Landentvölkerung
  nicht  allein  den  Bauern  schädigte,  sondern  auch  dem
Staate  zum  Nachteil  gereichen  muß.

War  denn  wirklich  die  Ablösung  der  wichtigsten  Gercchtsame,
der  Holzberechtigungen,  die  für  den  kleinen  Bauersmann  in  harter
Winterszeit  einen  höchst  bedentsamen  Rückhalt  bildete,  unbedingt
notwendig  im  Interesse  einer  rationellen  Waldbewirtschaftung?
Wir  glauben  nicht.  Hatten  doch  die  Banern  gar  nicht  mehr  die
Berechtigung,  jederzeit  in  den  Wald  zu  gehen,  und  sich  ihr  Recht
zu  nehmen,  wo  es  ihnen  gut  dünkte.  Sie  hatten  zwar  ihr  Los
noch,  aber  keinerlei  Eigengewalt,  keinerlei  Bestimmungsrecht  mehr:
sie  mußten  das  Holz  nehmen,  wo  und  wie  die  Forstbehörde  es
ihnen  anwies.  Der  holzberechtigte  Bauer  unterschied  sich  also
von  dem  nicht  boikberechtigten,  der  seinen  Bedarsf  auf  der  Holzauktion
  ersteht,  nur  noch  dadurch,  daß  er  für  seinen  Holzbedars
lein  bares  Geld  auezugeben  brauchte,  was  aber  immer  noch
einen  bedentenden  Wert  für  ihn  ausmachte.  Heute  muß  er  jeden
„Stock  Holz"  teuer  bezahlen.  Nach  den  Ablösungen  stiegen  die
Holzpreise  nicht  selten  um  50,  ja  100  Prozent.

Und  wenn  man  schon  die  Ablösung  als  dringend  geboten
hielt,  so  war  es  sicherlich  ein  großer  Fehler,  die  Berechtigung  mit
einer  einmaligen  Geldabsindung  abzustoßen.  Wohl  wird  in
Preußen  auch  Entschädigung  in  Land  geboten;  doch  ist's  dann
nicht  immer  das  beste  Land  und  manchmal  in  sehr  unwirtschaftlicher
  Lage,  sodaß  den  Lenten  damit  nicht  sehr  gedient  ist;  sie
ziehen  daher  meistens  die  Entschädigung  in  barem  Gelde  vor.
Immerhin  wäre  die  Landentschädigung  noch  besser  als  bares  Geld,
das  bald  ausgegeben  ist.

Im  ersten.  Jahrgange  des  „Land“  S.  194  ist  von  dem  Bauermeister
  Hart  mann  in  Schnedighaufen  bei  Northeim  i.  H.,
einem  gebildeten  und  im  dortigen  Kreise  sehr  angesehenen  Manne,
ein  Brief  veröffentlicht,  der  den  ganzen  Hergang  kurz  und  erareifend
  schildert.  18  Jahre,  heißt  es  darin,  hätten  sie  mit  Hilse
des  Braunschweiger  Sachverständigen  dem  Fiskus  Stand  gehalten,
und  es  hätte  ihnen  viel  Geld  gekostet;  aber  sie  sähen  uun  ein.
daß  sie  es  doch  nicht  mehr  halten  könnten,  denn  alle  maßgebenden
Faktoren,  der  Vertreter  des  Fiskus,  nämlich  ein  Regierungsrat.
der  Herr  Obersorster,  der  Forstmeister  und  anch  der  Kommissar
hielten  zur  Regierungspartei  und  wären  der  Bauern  Gegner.
Um  dem  Aerger  ein  Ende  zu  machen,  wollten  sie  nun  den  Bfachen
Betrag  der  Sollrente  (pro  Los  oder  16,2  um)  mit  etwa  1405  Mk.
als  Absindungs'umme  annehmen.  —