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und Bodenverhältnisse keine zu enge Sortenauswahl zulassen, so
muß doch mit allem Nachdruck eine Beschränkung der Sorten für
die einzelnen Absatzgebiete angestrebt werden. Nur unter dieser
Bedingung wird der Obstbau zur vollen Blüte gelangen, und als
schließliches Giella aller Destrebungen zur Förderung des Obstbaues
*n die dwirtschaftskammer für die Provinz Pommern
(s. Bericht Wß mit Recht an: Schaffung von Lagerräumen,
Sammel. und Sortierungsstellen mit Einrichtung genossenschaftlicher
Verwertung.
Mittel und Wege. Außer staatlicher Unterstützung
die Tätigkeit von Kreis- und Gemeindeverwaltungen, Obstvereinen
und Genossenschaften durch Belehrung, Beschaoffung
auten Pflanzmaterials, Obstanlagen, zweckmäßige Obstverwertung
und Erziehung unserer Jugend zur Freude am Obstbau. Für die
Belehrung haben Landwmirtschaftskammern und Kreisverwaltungen
Obstbaulehrer angestellt, deren Aufgabe es ist, Vorträge in kleinen
Orten abzuhalten, im Bezirk Kurse, verbunden mit praktischen
Demonstrationen, einzurichten und auch einzelne Belitzer aufzusuchen.
Zur Ergänzung ihrer Tätigkeit sind Obstbauwärter
ausgebildet, die in erster Linie praktisch tätig sind. An landwirtschaftlichen
Lehranstalten wird Unterricht im Obstbau, verbunden
mit Demonstrationen, durch die Obstbaulehrer eingerichtet. Der
Belehrung dient auch die Anlage von Mustergärten, Provinzialund
Kreisobstbaumschulen und besonderen Lehranstalten. An
diesen Anstalten werden Kurse für Volksschullehrer und Wegeaufseher
abgehalten. Ganz besonders muß bei Gemeindeobstanlagen
sachverständig verfahren werden. In der Provinz
Brandenburg sind alle Gemeinden angewiesen, sich bei Anlage
von Obstpflanzungen an die Landwirtschaftskammer zu
wenden, die Prüsung der Straßen, Bepslanzungspläne und Voranschläge
kostenlos übernimmt. In der Provinz Posen sind die
Kreise und Gemeinden angewiesen, die aus Staats- und
meindemitteln gegründeten und unterstützten Obstbauanlagen und
Straßenpflanzungen durch den Obstbauinspektor gelegentlich seiner
Reisen revidieren und begutachten zu lassen. 1905 gab es in
28 Kreisen 180 derartige Pslanzungen mit 114 456 Obstbäumen.
Auch auf die Bedeutung der Schulgärten zur Förderung des Obstbaues
sei hingewiesen. Bei der Beschaffung von Pflanzmaterial
wird es sich um den Ausschluß ungeeigneter Sorten und um
billigen Ankauf handeln. Zur Einführung zweckmäßiger und nicht
zu vieler Sorten für einen Bezirk sind von Landwirtschaftskammern
und auch für kleine Disechtte Normal-Obstsortimente von
Sachverständigen aufgestellt, deren Berückfi chtigung zur Erzielung
einheitlichen und sicheren Absatzes auch dem einzelnen Obstzüchter
anzuraten ist. Durch die landwirtschaftlichen Korporationen und
Kreisverwaltungen werden den Obstzüchtern Pflänzlinge zu ermäßigtem
Preise bewilligt unier der Bedingung, daß diese