Metadata : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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Kolonie  für  seine  Feldarbeiten  zur  Stelle.  Sog.  Schnitter
(Sachsengänger)  brauche  er  seitdem  nicht  mehr  anzunehmen  und
er  müsse  den  gegenwärtigen  Zustand  seiner  Teuteverhältnisse  dank
der  Nentengütergründung  als  durchaus  befriedigend
bezeichnen.  Von  dem  Rittergute  M.  zur  Eröh  von  etwa
500  ha  in  der  Provinz  Brandenbung  wird  ähnliches  gemeldet.
  Dort  sind  aus  etwa  100  ha  Acker-  und  Gartenland  nahe
bei  dem  Gutsgehöft  14  Rentengüter  errichtet.  Von  diesen
kommen  6  Kolonisten,  darunter  3  mit  8—12  ha  Eigenbesit,
Sommers  und  Winters,  und  2  andere  in  der  Ernte  regelmäßig
zur  Gutsarbeit;  1  Kolonist  besorgt  die  sämtlichen  Schmiedearbeiten
  für  das  Gut.  Auch  hier  bezeichnet  der  Gutsbesitzer  die
durch  die  Besiedelung  jener  100  ha  herbeigefübrte  Besserun

Arbeiterverhältnisse  als  durchaus  befriedigend  —
nannte  Schnitter  (Sachsengänger)  find  nicht  mehr  erforderlich.
Er  nennt  die  gegenwärtige  Wirtschaftslage  seines  Gutes  rücksichtlich
  der  Arbeiterverhältnisse  gegen  früher  Zgeradezu  ideal“.
In  der  Rentengüterkolonie  P.  mit  20  selbständigen  Ackernahrungen
  arbeiten  zwar  nicht  die  Rentenbauer  selbst,  aber  4  erwachsene
  Söhne  und  1  Tochter  auf  dem  Restgut  des  Rentenguts.
ausgebers.  Auch  die  Mitteilungen  aus  zahlreichen  Rentengüter.
kolonien  Hinterpommerns  lauten  ähnlich.  (Näheres  im  Vortrag
des  Herrn  Regierungsrat  von  Behr  auf  der  IV.  Fauptversammlung
  des  Ausschusses  f.  W.  a.  d.  L.,  Land  1899/1900  S.  234.)

Literatur.  Das  Ansiedelungsgesetz  und  die  Rentengutsgesetze  sind
enthalten  in  Sterneberg  u.  Pelter,  Die  urrcuhischen
Rentengutsgesetze  nebst  den  dazu  ergangenen  Erlassen  und  Entscheidungen.
  Berlin  1898.  Paul  Waldhecker,  Ansiedelungskommission
und  Generalkommission  (behandelt  das  Aehnliche  und  Ver  chiedene  der
beiden  atut.:  und-  der  entsprechenden  Kolonisationsgesetze)  Schmollers
  Jahrbuch  X  Val.  ferner  die  juristischen  Kommentare  zu  den
rWi*3  lbal.  Andresen.  Mahraun  und  Meyn  (alle
3  Berlin  1892).  Martineit,  Das  p  henhische.  Nelsuen  ubgn  als
Mittel  zur  Besserung  der  lenmirlschaffnkken  Besitz-  und  Arbeiterwerältnisse.

  Berlin  1893.  Waldhecker,  die  c0Prubischen.  Rentengutsgesetze
  nach  Theorie  und  Praxis.  Berlin  1894.  Dr.  Arthur  Aal,
Das  Preußische  Rentengut.  Seine  Vorgesciche  und  seine  Gestaltung
in  Gesetzgebung  und  Praxis.  J.  G.  Cotta'sche  Dichhandlur  Nachfolger.
Stuttgart  1901.  (Kritik  im  „Land“  1901  S.  230.)  x.  Alfred  Su
genberg,  Innere  Kolonisation  im  Nordwesten  rnn  Straßburg,
  Verlag  von  Karl  J.  Trübner  1891.  Sering,  Die  innere  Kolonisation
  im  ästlichen  Deutschland.  Leipzig  1893.  Derselbe,  Arbeitenfrage
  und  Kolonisation  in  den  östlichen  Provinzen.  Berlin  1892.
Derselbe,  Artikel  Kolonisation,  innere,  Ansiedelungsgesetz  für  Posen
und  Westpren  n,  Rentengut  und  mehrere  andere  in  Elster,  Wörterbuch
er  Volkswirtschaft,  Jena  1898,  und  in  Conrad,  Elster,  Lexis,  Löning.
ndwörterbuch  der  Staatewissenschaften.  Sobnrey,  Eine  Wanderfahrt
durc  die  deutschen  nfiedelungbit  in  Posen  und  Westpreußen.
Berlin  1897.  Derselbe,  Bauernland.  Berlin.  (Gegen  10  Pf.  zu
beielrn  vom  Verein.)  (Vergl.  Hugo  Böttger,  Ein  gescheiterter

Sohnrey.  Wegwelser.  13