Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

Regieruungsblatt

für  das

Großherzogkum  Bachsen.

Nummer  14.  Weimar.  24.  Mai  1909.

Inhalt:  Ministerialbekanntmachung,  betreffend  die  Gewährung  von  Ruhelohn  an  staatliche  Arbeiter  des  Großherzogtums
  und  von  Witwen=  und  Waisengeld  an  ihre  Hinterbliebenen,  Seite  8

 

 

Ministerialbekanntmachung,
betreffend
die  Gewährung  von  Ruhelohn  an  staatliche  Arbeiter  des  Großherzogtums
  und  von  Witwen=  und  Waisengeld  an  ihre  Hinterbliebenen.
Vom  6.  Mai  1909.

[49]  Nachdem  mit  dem  Landtage  Grundsätze  über  die  Gewährung  von  Ruhelohn
an  staatliche  Arbeiter  des  Großherzogtums  und  von  Witwen=  und  Waisengeld  an
ihre  Hinterbliebenen  verabschiedet  worden  sind,  ist  das  unterzeichnete  Ministerialdepartement
  von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzog  zum  Erlasse  der  zur
Ausführung  dieser  Grundsätze  erforderlichen  Vorschriften  ermächtigt  worden.  Nachstehend
  werden  sowohl  die  Grundsätze  selbst  wie  auch  die  getroffenen  Ausführungsvorschriften
  bekannt  gemacht.

Weimar,  den  6.  Mai  1909.

Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  der  Finanzen.

Hunnius.
1909  16