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Selbständige Landwirte 38 6
Sonstige selbständige uniernehiner und
Betriebsleiter 22
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in der Landwirtschaft ,-Unselbständige
( im Gewerbe und vandei 1525 3)°8
Beruf unbekannt, Kraufe rc. #1! 2
Ansgewandert ..... 2 4
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Hiernach kann nicht die Rede E- sein, daß die Abfindlinge
der Prolstarisierung anheim
Das BGB. hat deshalb den alen, elstaaten anheimgestellt,
ein rmoiuit't aufrecht zu erhalten oder neu einzuführen,
welches das Intestaterbrecht mit der herrschenden Anerbensitte
in Einklang setzt. Ein solches Intestatanerbenrecht besteht seit
alters in großen Teilen von Schleswig-Holstein, in Braunschweig,
Lippe und Waldeck. Die gleiche Ordnung wurde besonders für
Hannover, Brandenburg, Schlesien, Schleswig-Holstein und den
Reg.-B. Kassel (System des indirekten Anerbenrechts aus Grund
freiwilliger Eintragung in eine Höserolle), in Westsalen (für
einige Gegenden ebensalls indirektes Anerbenrecht auf Grund
freiwilliger Eintragung „mittelbares Anerbenrecht“, in den
meisten Gegenden dagegen direktes unmittelbares Anerbenrecht“
mit Eintragung von Amts wegen im Grundbuch) und für
die Rentengüter (direktes Intestatanerbenrecht) durchgesetzt. Im
einen wie im anderen Fall kann der Erblasser durch Testament
oder Uebergabevertrag Abweichungen von der gesetzlichen Regel
vorschreiben. Ein Zwangsanerbenrecht, welches solche Abweichung
ausschlösse, wird heute nirgendwo mehr befürwortet.
DTemnach ist ein Intestatanerbenrecht zu erstreben, welches für den
Fall, daß kein Testanrent vorliegt, dem Gutsübernehmer unter
den Erben ein „Voraus“ gewährt, bei dem er bestehen und die
Wirtschaft leistungssähig erhalten kann, und welches den weichen.
den Erben eine mäßige Abfindung zu teil werden läßt. Will
alsdaun der Baner seine Kinder gleichmäßig behandeln, sei es,
daß ihm eine un leiche Behandlung der Kinder widerstrebt, -
bleibt ihm volle Verfügungsfreiheit, indem er seinen Willen in
einem Uebergabevertrag oder Testament kundgeben kann. Auf
diese Weise wird der mittlere und kleine Grundbesitz in seiner
Leistungssähigkeit gestützt und der Zersplitterung und Verschuldung
entgegengewirkt. ·
Von hohem Wert wird es sein, die Kenntnis der Grundzüge
des bäuerlichen Rechts möglichst zum Allgemeingut aller gebildeten
Landwirte zu machen. Amtsrichter Dr. Varenhorst-Tostedt
macht in der Sitzung des Unterausschusses für das bänerliche An-