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Pommern, in Verbindung mit dem Verein „Frauenhilfe“ einen Kranwensepeverein
für das ganze Kirchspiel begründet.
z reis Herzogtum Lauenburg hat der Landrat
als orsipender des „Ausschusses für MWolsahrtspslige
im Kreise“ eine Orgamisation für die den ganzen Kreis umfassende
Kranken., Wochen- und ##steg aufgestellt, die nach folgenden Grundibern
*ir in der Ausführung begriffen ist:
2 Pflegepersonen für die Städte Dialonissinnen und
l*r- für Wochen= und Hauspflege, in einem zweimonatlichen
Kursus in einer Hebammen-Lehranstalt ausgebildet. Für das platte
Land Landkrankenpflegerimen, in sechsmonatlichem Kursus im
Krankenhaus und zweimonatlichem in einer Hebammen-Lehranstalt ausgebildet;
ihr Bezirk foll nicht über 1200 bis 1500 Einwohner umjassen.
Der ganze Kreis in 30 Pflegebegirke eingeteilt, jeder Bezirk mit
Kran wslegeschrankt und Wanderkorb versehen. Träger der Einrichtung
lokale Organisationen als Distriktsvereine des
Vaterländischen Frcko### ens mit dem Kreiszweigverein
des Frauenvereins= als Zentralstelle. Kosten bestritten
vom: Ausschuß der Wohlfahrtspflege im Kreise für
Ausbildung der Veckenpflegerinnen, Krankenpflegeschränke und Wander.
Worbe; Rotes Kre u für Ausbildung von Landkrankenpflegerinnen;
e noch feste und außerordentliche Zuschüsse des Ausschusses für
eiare t Baterländischen Dreucmnnferint der Invalidenversicherung
und landwirtschaftlichen Berufsgenossenscha
n der Provinz Sachsen hat der Lanar! "## Kreises
Lic nwe *!7imd in Verbindung mit dem Vaterländischen Fra##envercin
eine O nisation für den ganzen Kreis ins Auge
gefaßt. Vorläufe dnd 20 Bealre vorgeschlchen deren jeder eine *1n
maßige Gemeindepflegerin, möglichst Diakonissin mit vollständig aus.
gestatteter Krankenpflegestation, erhalten soll; disse 20 Bezirke solen den
ganzen Kreis umfassen, die Ueinen Weiler und Ortschaften werden von
der betreffenden rsnian derartt! we es nötig ist, erhält die
bezirk 2* den, zwicel b#rliseun gese 1 nur oder kleinerr
kommunale Bezirke mit mehreren Ortschaften. Es wird eine berufsklt
Krankenpflegerin angestellt in der mit dem Arankenpflegeschrant
iteien Station. Unterstützt n diese
i
und Leitung geschieht sür geistliche und lommunale Behörden, geeignete
Gemeindemitglieder usw.
Bei der inneren Organisation der ländlichen Krankenpflege
handelt es sich um das Pflegepersonal und die Stations.
einrichtung. Als Krankenpflegerinnen kommen in Betracht
1. die berufsmäßig ausgebildeten Pflegerinnen der evangelisch
kirchlichen Mutterhäuser und der katholischen Ordensgenossen.
schaften, die Schwestern des evangelischen Diakonievereins und die
dem interkonfessionellen Verband angehörenden Rote Kreuz-Schwestern,
2. die nicht berufsmäßig ausgebildeten Hilfskräfte, die
sogenannten freiwilligen Landkrankenpflegerinnen.