Volltext : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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Pommern,  in  Verbindung  mit  dem  Verein  „Frauenhilfe“  einen  Kranwensepeverein
  für  das  ganze  Kirchspiel  begründet.

z  reis  Herzogtum  Lauenburg  hat  der  Landrat
als  orsipender  des  „Ausschusses  für  MWolsahrtspslige
im  Kreise“  eine  Orgamisation  für  die  den  ganzen  Kreis  umfassende
Kranken.,  Wochen-  und  ##steg  aufgestellt,  die  nach  folgenden  Grundibern
  *ir  in  der  Ausführung  begriffen  ist:

2  Pflegepersonen  für  die  Städte  Dialonissinnen  und
l*r-  für  Wochen=  und  Hauspflege,  in  einem  zweimonatlichen
Kursus  in  einer  Hebammen-Lehranstalt  ausgebildet.  Für  das  platte
Land  Landkrankenpflegerimen,  in  sechsmonatlichem  Kursus  im
Krankenhaus  und  zweimonatlichem  in  einer  Hebammen-Lehranstalt  ausgebildet;
  ihr  Bezirk  foll  nicht  über  1200  bis  1500  Einwohner  umjassen.
Der  ganze  Kreis  in  30  Pflegebegirke  eingeteilt,  jeder  Bezirk  mit
Kran  wslegeschrankt  und  Wanderkorb  versehen.  Träger  der  Einrichtung
  lokale  Organisationen  als  Distriktsvereine  des
Vaterländischen  Frcko###  ens  mit  dem  Kreiszweigverein
  des  Frauenvereins=  als  Zentralstelle.  Kosten  bestritten
vom:  Ausschuß  der  Wohlfahrtspflege  im  Kreise  für
Ausbildung  der  Veckenpflegerinnen,  Krankenpflegeschränke  und  Wander.
Worbe;  Rotes  Kre  u  für  Ausbildung  von  Landkrankenpflegerinnen;

e  noch  feste  und  außerordentliche  Zuschüsse  des  Ausschusses  für
eiare  t  Baterländischen  Dreucmnnferint  der  Invalidenversicherung
  und  landwirtschaftlichen  Berufsgenossenscha

n  der  Provinz  Sachsen  hat  der  Lanar!  "##  Kreises
Lic  nwe  *!7imd  in  Verbindung  mit  dem  Vaterländischen  Fra##envercin
  eine  O  nisation  für  den  ganzen  Kreis  ins  Auge
gefaßt.  Vorläufe  dnd  20  Bealre  vorgeschlchen  deren  jeder  eine  *1n
maßige  Gemeindepflegerin,  möglichst  Diakonissin  mit  vollständig  aus.
gestatteter  Krankenpflegestation,  erhalten  soll;  disse  20  Bezirke  solen  den
ganzen  Kreis  umfassen,  die  Ueinen  Weiler  und  Ortschaften  werden  von
der  betreffenden  rsnian  derartt!  we  es  nötig  ist,  erhält  die

bezirk  2*  den,  zwicel  b#rliseun  gese  1  nur  oder  kleinerr
kommunale  Bezirke  mit  mehreren  Ortschaften.  Es  wird  eine  berufsklt
  Krankenpflegerin  angestellt  in  der  mit  dem  Arankenpflegeschrant
iteien  Station.  Unterstützt  n  diese

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und  Leitung  geschieht  sür  geistliche  und  lommunale  Behörden,  geeignete
  Gemeindemitglieder  usw.

Bei  der  inneren  Organisation  der  ländlichen  Krankenpflege
handelt  es  sich  um  das  Pflegepersonal  und  die  Stations.
einrichtung.  Als  Krankenpflegerinnen  kommen  in  Betracht
1.  die  berufsmäßig  ausgebildeten  Pflegerinnen  der  evangelisch
kirchlichen  Mutterhäuser  und  der  katholischen  Ordensgenossen.
schaften,  die  Schwestern  des  evangelischen  Diakonievereins  und  die
dem  interkonfessionellen  Verband  angehörenden  Rote  Kreuz-Schwestern,
  2.  die  nicht  berufsmäßig  ausgebildeten  Hilfskräfte,  die
sogenannten  freiwilligen  Landkrankenpflegerinnen.