Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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den  Zweck  des  eingesammelten  oder  eingezahlten  Geldes  hinzuweisen.
  Von  großem  Werte  sind  Geschenke  oder  Stiftungen  von
wohlhabenden  Gemeindemitgliedern  für  örtliche  Krankenpflege.
In  dem  Dorfe  Hüttensteinach,  Sachsen-Meiningen,  vermachte
  der  verstorbene  Kommerzienrat  Schönau  der  Gemeinde
25.000  Mark  zur  Anstellung  einer  Gemeindeschwester  und  Finrichtung
der  Gemeindepflege.  In  dem  Dorfe  unge  eket  Westf.,  vermachte
  eine  Gutsbesitzerin  der  Gemeinde  30  000  Mark  zur  Begründung
eines  kleinen  Krankenhauses  mit  zwei  Schwestern.  —  Die  Witwe  cines
Landwirts  in  Riethnordhausen.  Sachs.-Weim.,  vermachte  der
Hirche  10  000  Mark  für  eine  Krankenpflegestation  i  in  der  Gemeinde  usw.
Von  Geschenken  und  Stiftungen  für  die  nötigen  Krankenpflegeschränke
sind  besonders  —  die  vom  Kreistag  des  Kreises  Lauenburg

r  M  f  allerdings  ni
den  örtlichen  Bezirk  eeernt  ist  sondern  die  allen  norddeutschen  Kren.
kensseagestelienen.  often  steht.  In  ähn  licher  Weise  schenkte  Dr.  Hecker

r  Gemeinde  Weißen  burg,  Elsaß,  einen  vollständig  eingerichteten
Krankemilegeschrank  aus  dem  für  alle  Kranken  in  der  Gemeinde  und
Umgegend  die  notwendigen  Gegenstände  verliehen  werden  sollen,  für  Unbemittelte
  unentgeltlich.

12.  In  ganz  armen  Landgemeinden,  deren  versügbare  Nittel
für  eine  Krankenpflegeeinrichtung  nicht  ausreichen,  in  der  sich  a
keine  Ortsgruppe  eines  Frauenvereins,  der  Mittel  herbeiführt,  be.
findet,  ist  es  in  den  meisten  Fällen  den  Bestrebungen  des  Pfarrers,
eventuell  des  Kirchenrats,  vorbehalten,  die  nötigen  Mittel  von
allen  verschiedenen  in  Betracht  kommenden  Faktoren  herbeizuziehen.


Als  Beispiele  seien  angeführt  die  durch  Pastor  Apel  für  das  Kirchspiel
  Ohdagsen  und  durch  Pastor  Senffleben  für  Sonneborn
herbeigeführten  1nterstützungen  für  Krankenpflege:  für  Gemeindeund
  Krankenpflege  in  Odagsen  aus  Kirchen=  und  Kapellenkasse
100  Mark,  aus  Kommunal-,  Kreis--  und  Gemeindekassen  270  Mark,
Provinzialausschuß  60  Mark,  Berufsgenossenschaft  60  Mark,  Invaliditätsversicherungsanstalt
  60  Bark  “  rauenverein
8  Mark,  von  Privaten  50  Mark,  Nachbarparochien

00  Mark  =  Summa  760  Mark  *  die  ehlic  -hoften  der  Kranken.
u3  einschließlich  Gemeindeschwester.  Außerdem  800  Mark  vom
Haterlaindischen  Iruererein  zur  ersten  Einrichtung  und  Ausstattung

der  Station.  (Land  VIII.  S.  51—53.)  Für  Gemeinde,  und  Krankenpflege

  in  Sonneborn:  Gothaische  Staatsbehörde  300  Mark,

Thüringer  Versicherungsanfialt  75  Mark,  landwirtschaftliche  Berufsgewosseilf

  ft  50  Mark,  rss  E  aus  der  Gemeinde=  und  der
Lerchema  *  des  örtlichen

bei  Pflegen  der  Schwester,  Geschenk  und  bei  de  1  #

Danepeiee#&  einkommende  außerordentliche  Beiträge.  (Land  X.  S.  00.)

Besondere  Versuche,  eine  einen  gräßeren  Bezirk  umfassende
Organisation  der  Krankenpflege  in  solcher  Weise  herbeizuführen,
daß  sämtliche  Ortschaften  und  jeder  Bewohner  des  Bezirkes  die
nötige  Krankenpflege  erhalten,  sind  vom  Roten  Kreuz-  und  Vater-