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den Zweck des eingesammelten oder eingezahlten Geldes hinzuweisen.
Von großem Werte sind Geschenke oder Stiftungen von
wohlhabenden Gemeindemitgliedern für örtliche Krankenpflege.
In dem Dorfe Hüttensteinach, Sachsen-Meiningen, vermachte
der verstorbene Kommerzienrat Schönau der Gemeinde
25.000 Mark zur Anstellung einer Gemeindeschwester und Finrichtung
der Gemeindepflege. In dem Dorfe unge eket Westf., vermachte
eine Gutsbesitzerin der Gemeinde 30 000 Mark zur Begründung
eines kleinen Krankenhauses mit zwei Schwestern. — Die Witwe cines
Landwirts in Riethnordhausen. Sachs.-Weim., vermachte der
Hirche 10 000 Mark für eine Krankenpflegestation i in der Gemeinde usw.
Von Geschenken und Stiftungen für die nötigen Krankenpflegeschränke
sind besonders — die vom Kreistag des Kreises Lauenburg
r M f allerdings ni
den örtlichen Bezirk eeernt ist sondern die allen norddeutschen Kren.
kensseagestelienen. often steht. In ähn licher Weise schenkte Dr. Hecker
r Gemeinde Weißen burg, Elsaß, einen vollständig eingerichteten
Krankemilegeschrank aus dem für alle Kranken in der Gemeinde und
Umgegend die notwendigen Gegenstände verliehen werden sollen, für Unbemittelte
unentgeltlich.
12. In ganz armen Landgemeinden, deren versügbare Nittel
für eine Krankenpflegeeinrichtung nicht ausreichen, in der sich a
keine Ortsgruppe eines Frauenvereins, der Mittel herbeiführt, be.
findet, ist es in den meisten Fällen den Bestrebungen des Pfarrers,
eventuell des Kirchenrats, vorbehalten, die nötigen Mittel von
allen verschiedenen in Betracht kommenden Faktoren herbeizuziehen.
Als Beispiele seien angeführt die durch Pastor Apel für das Kirchspiel
Ohdagsen und durch Pastor Senffleben für Sonneborn
herbeigeführten 1nterstützungen für Krankenpflege: für Gemeindeund
Krankenpflege in Odagsen aus Kirchen= und Kapellenkasse
100 Mark, aus Kommunal-, Kreis-- und Gemeindekassen 270 Mark,
Provinzialausschuß 60 Mark, Berufsgenossenschaft 60 Mark, Invaliditätsversicherungsanstalt
60 Bark “ rauenverein
8 Mark, von Privaten 50 Mark, Nachbarparochien
00 Mark = Summa 760 Mark * die ehlic -hoften der Kranken.
u3 einschließlich Gemeindeschwester. Außerdem 800 Mark vom
Haterlaindischen Iruererein zur ersten Einrichtung und Ausstattung
der Station. (Land VIII. S. 51—53.) Für Gemeinde, und Krankenpflege
in Sonneborn: Gothaische Staatsbehörde 300 Mark,
Thüringer Versicherungsanfialt 75 Mark, landwirtschaftliche Berufsgewosseilf
ft 50 Mark, rss E aus der Gemeinde= und der
Lerchema * des örtlichen
bei Pflegen der Schwester, Geschenk und bei de 1 #
Danepeiee#& einkommende außerordentliche Beiträge. (Land X. S. 00.)
Besondere Versuche, eine einen gräßeren Bezirk umfassende
Organisation der Krankenpflege in solcher Weise herbeizuführen,
daß sämtliche Ortschaften und jeder Bewohner des Bezirkes die
nötige Krankenpflege erhalten, sind vom Roten Kreuz- und Vater-