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stets auf dem nleufenden zu erhalten sind. Die Chronikbücher sind mit
tarkem Einband und gulem liniierten Papier versehen und werden durch
ie Kreisverwaltung gemeinschaftlich n. Den ärmsten Gemeinden
ist zu ihrer Beschaffung eine Kreisbeihilfe gewährt.
Die Ortsgeschichte wird immer auf die Kirchenbücher zurückgreisen
müssen und sehr oft wird die Kircheuchronik der beste Teil
der Dorschronik sein.
Im Herzogtum Braunschweig ist am 16. Dezember 1907 eine Verfügung
fechsen en; die in dem Amtsblatt des Konsistoriums vom 13.
Januar 1008 mit einer usfübrücchen lritun zur Führung der
W# beka erfügung lautete: „Bei
allen G## ber 2# Pirii kLandeskirche sind vom
Kirchengemeindechroniken
u chrar 11 — alle hirchen in F Parochie sich ereignenden
— aus bem Lircher- und dem kirchlichen Gemeindeleben, in
kleinevren Orten auch Begebnisse aus dem Schulleben, sowie wichti err
Ercignisse weltlicher Art aufzuzeichnen find. ie ührun # der Kir
gemei roniken liez#, den Geistlichen, in den ie we
mehrere Geistliche wirken, dem ersten berw. dem sonst don unferem
Lerzoplichen Konsistorium zu ebestimmr n Geistlichen ol
wird den Geistlichen des Lande lemende g*hn mit der Ceschichte, owie
den Sitten und Gebräuchen, Brsen und Einrichtungen ihres Ortes
bzm. idreer Parochie besonders auf dem Gebiete der Kirche, der Schule
und des kirchlichen Gemcindelebens tunlichst bekannt zu achen und die
&*mil
ESaularenit, welche sich in ihrer ersten Zeit allzu aus-Schliektet
auf die mit der Schule verbundenen Vorgänge beschränkte
und daher im allgemeinen wenig fruchtbringend war, ist mit der
Zeit mehr und mehr zu einer Dorschronik und Dorfkunde er.
weitert worden. Die Königlichen Regierungen haben in den letzten
Jahrzehnten mebrfach in diesem Sinne Verfügungen ergehen
lassen, z. B. für die Mark Brandenburg, die leider nicht immer
befolgt werden. So wird z B. in einem Erlaß der Königlichen
Regierung zu Koblenz, (1SP ausdrücklich betont, daß die Schulchronik
auch eine Orts- und Gemeindechronik sein müsse. Den
Lebrern wird eine genaue und verständige Führung derselben worm
aus Herz gelegt und den Schulbehörden die Weisung erteilt, in
Zukunft nach dieser Richtung hin fördernd zu wirken. Die Schulchronik
sei insbesondere geeignet, Anhänglichkeit an die Heimat
und an das weitere Vaterland zu wecken und zu befestigen, die
Aufmerlsarnkeit auf alle für die Squ#e und für das Leben bedeutamen
Erscheinungen in der Gegenwart und Vergangenheit stetig
hinzulenken, dem neu eintretenden Lehrer in den vorliegenden
Ausarbeitungen das Verständnis seiner Umgebung und das Einleben
in die Eigenart und Sitten seiner Ortsgenossen zu erleichtern
und endlich in mancher Beziehung dankenswerte Beitröge
zur künftigen Verwertung für die Landesgeschichte zu schaffen
Im Elsaßt wurden im Jahre 1893 von den Behörden sämtlichen