156 Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen
namentliche Bezeichnung, Schriftsteller aufgeführt sind, und denen,
in welchen Aristoteles seine Autoren namhaft: macht. Es wird
dabei nothwendig für immer ungewiss bleiben, ob damit andre
gemeint sind als die namhaft gemachten, oder ob er dieselben
meint. Wir besitzen kein Mittel dies zu entscheiden. Diese
Stellen haben daher auch für die Literärgeschichte wenig Werth,
und wir werden sie desshalb an ihrem Orte zu demjenigen hin-
zufügen, was über die Einzelnen gesagt werden kann. Eine
von diesen Stellen jedoch hat eine allgemeinere Bedeutung.
Für diejenigen nämlich, welche einmal die Beiheiligung am
Staat für eine Pflicht des Einzelnen hielten, musste alsbald die
Frage entstehen, wie sich der Gesetzgeber in dem bestimm-
ten Staale zu den beiden grossen Classen zu verhalten habe,
deren Entstehung wir oben als den gesellschaftlichen Inhalt der
griechischen Geschichte bezeichnet haben. Und hier waren nur
zwei Fälle möglich. Entweder musste man dabei von dem Ge-
sichtspunkt ausgehen, dass die höhere Classe durch das höhere
Maass von geistigen und wirthschafllichen Gütern, das sie ja doch
am Ende besass, die vorzugsweise berechtigte sei, oder von dem
fast entgegengeselzten, dass die niedere Classe nach dem Princip
der Freiheit durchaus als eben so hoch berechtigt im Staate
angesehen werden müsse. Oder um die Sache unsern Gedanken
und Ausdrücken näher zu bringen, es musste bei der damaligen
Lage der Dinge der Gegensatz der conservativen und der de-
mokratischen Partei im Volke sich in der staatlichen Literatur
wiederholen; es musste unter den Schriftstellern, die nicht alle
Verfassung verwarfen wie die eben angeführte Richtung, eine
conservalive und eine demokratische Richtung
geben. Das lag in der Natur der Sache, und in der That finden
wir die Bestätigung davon beim Aristoteles, freilich in seiner
aphoristischen und beiläufigen Weise, so dass wir, die Thatsache
selbst anerkennend, doch im Grunde etwas Genaueres darüber
nicht hinzustellen vermögen.
Nachdem nämlich Aristoteles im B. III. C. VII. die Frage
hin und her gewendet hat, ob diejenigen Elemente des persön-
lichen Lebens, welche die Einzelnen zu ausgezeichneteren Men-
schen machen, die Gerechtigkeit, die Tapferkeit, die Tugend u. s. w.,