Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

in Hinblick auf den Anschluss an den Zollverein. 405 
derselben vom übrigen Lande ernstlich zur Sprache gebracht 
werden konnte. 
In allen diesen Beziehungen stellt der Zollanschluss die 
natürlichen Verhältnisse wieder her. Eine unangenehme Zugabe 
ist nur, dass Hannover, um die von Preussen bei den successiven 
Anschlüssen sonst immer ausbedungene Einführung der Salzregie 
sammt bedeutender Erhöhung der Salzpreise abzuwenden, sich 
hat verpflichten müssen, in seinen Grenzbezirken gegen den 
Zollverein den freien Salzhandel aufzuheben und daselbst Facto- 
reien zum ausschliesslichen Verkaufe des Salzes anzulegen, um 
so gegen das Einschmuggeln des wohlfeilen hannoverschen Salzes 
in die Zollvereinsländer selber eine Controle zu führen. Bleibt 
diese Maassregel in formeller Beziehung immer lästig, so lässt 
sich doch durch niedrige Preisbestimmung bewirken, dass sie 
materiell die Consumenten der betreffenden Gegenden nicht be- 
nachtheiligt '). Auch ist zu bedenken, dass nur diejenigen Grenz- 
districte der Maassregel unterworfen werden, welche gerade die 
bisher entbehrte Verkehrsfreiheit in allen sonstigen Beziehungen 
erlangen. Die Grenzdistricte gegen das Ausland (gegen Holland, 
Bremen, die Nordsee und Elbe) werden davon nicht getroffen. 
Auch sind in Separ.-Art. 6 wichlige Ausnahmen von den mit der 
erwähnten Einrichtung zusammenhängenden Control-Vorschriften 
für Osnabrück, Münden, Peine u. s. w. zugelassen worden. 
Das Interesse der Gonsumenten. 
Es bleibt noch übrig, die Folgen des Zollanschlusses für 
Hannover vom Standpunkte der Consumenten aus zu betrachten. 
Die jetzige Gesammteinfuhr Hannovers ‚scheidet sich nachher 
[4 
1) Dem Vertrage zufolge darf aus den anzulegenden Factoreien an die 
Bewohner der betreffenden Grenzdistricte das Quantum von 20 Pfund per: 
Kopf (ohne Viehsalz) verkauft werden, welches auch nach Maassgabe des 
bisherigen Consums als durchschnittliche Basis des Gesammitverkaufes aus- 
reichen wird. Selbstverständlich werden bei der Repartition die Oekonomieen 
(wegen Butter- und Käsebereitung u. s. w.) ein grösseres Quantum erhalten, 
da Haushaltungen ohne landwirthschaftlichen Betrieb unter dem Durchschnitt 
gebrauchen.
	        
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