Full text : Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

408  Die  volkswirthschaftlichen  Zustände  des  Königreichs  Hannover

rung  unverändert  geblieben  wäre.  Und  sind  denn  die  Zollsätze
für  diese  ganze  Abiheilung  des  künftigen  Imports  wirklich  so
„exorbitani*?  Der  höchste  Salz  im  Zollvercinstarife  ist  der  auf
Seidenwaaren  von  110  Rthlr.  per  Centiner;  dieser  macht  aber  bei
einem  Durchschnittspreise  von  1500  Rthlr.  (nach  Junghans)  nur
7'/3,  oder  von  2000  Rthlr.  (nach  Dieterici)  gar  nur  5!/,  Procent
aus,  während  der  Kaffeeconsum  schon  jetzt  im  Steuerverein  bei
einem  Einkaufspreise  von  17—  18  Rthir.  und  dem  Zollsatze  von
3  Rthlr.  3  ggr.  mit  17  —  18  Procent  besteuert  ist.  Seidenwaaren
werden  bekanntlich  nicht  centnerweise  in  einer  Familie  gebraucht,
und  wer  ein  seidenes  Kleid  anschafft,  kann  dem  Staate  auch  wohl
durch  den  Aufschlag  des  Einkaufspreises  um  den  fünfzehnten  oder
zwanzigsten  Theil  desselben  gerecht  werden.  Dasselbe  gill  von
den  gewählteren  Modestoffen,  die  sich  unter  den  später  gegen
50  und  30  Rithlr.  Zoll  importirten  wollenen  und  baumwollenen
oder  gemischten  Zeugen  befinden.  Dahin  kann  man  die  englischen
  Stuffs  (wie  Orleans  etc.),  deren  Einfuhr,  wie  behauptet
wird,  auch  nachher  nothwendig  bleibt,  nicht  rechnen;  aber  auch
bei  diesen  stellt  sich  für  die  gangbarsten  Sorten  und  nach  durchschnittlichen
  Preisen  der  künftige  Zollsatz  auf  noch  nicht  25  Procente;
  die  Differenz  gegen  den  jetzigen  Zoll  ergiebt  eine  Vertheuerung
  von  8  Pfenningen  per  Elle  oder  von  8  ggr.  ('/s  Rthir.)
für  ein  Kleid  von  12  Ellen.

In  mehreren  gegen  den  Anschluss  gerichtelen  Petitionen  und
Zeitungsarlikeln  ist  die  künftige  Finanzzollvertheuerung  auf  eine
kaum  erklärliche  Weise  als  künftige  Schulzzollvertheuerung  hingestellt
  worden.  U.  A.  hat  der  Zucker  hiebei  eine  Hauptrolle
übernehmen  müssen.  Die  Raffinade  ist  im  Zollverein  mit  10  Rthir.,
im  Steuervereine  (auf  Zollvereinsgewicht.  reducirt)  mit  circa
32/3;  Rthlr.  Eingangssteuer  belegt;  diese  Differenz  ist  nicht  der
Grund  der  höheren  Zuckerpreise  im  Zollvereine;  sondern  die
Differenz  zwischen  dem  Zolle  auf  Rohzucker  im  Zollvereine  und
demjenigen  im  Steuervereine:  5  Rihlr.  —  2  Rthir.  ')  =  3  Rthlr.
giebt  einzig  und  allein  den  Ausschlag.

1)  Der  Satz  von  1!/a  Rthir.  ist  im  vorigen  Jahre  auf  1  Rthir.  21  ggr.
erhöht  worden,  was  auf  Zollvereinsgewicht  reducirt,  2  Rihir.  ausmacht.