in Hinblick auf den Anschluss an den Zollverein. 411
Für die schon bisher aus dem Zollvereine bezogenen Waaren
ersparen die Consumenten den bisher erlegten Einfuhrzoll. Aber
auch für einen grossen Theil der künftigen Mehreinfuhr zahlen
sie nicht so viel, als sie bisher beim Bezuge vom Auslande mit
Einrechnung der Eingangssteuer bezahlen mussten. Geseizt, der
Centner von irgend einer Gattung von Manufacturwaaren wird
jetzt aus England franco Hamburg zu 100 Rthir., dagegen aus
dem innern Deutschland franco Leipzig nicht unter 109 Rthlr.
geliefert, so hat man diese Waare seither aus England bezogen,
weil sie mit dem Zolle von 12!/, Rthir. nur 112'/, Rthlr. von
dort zu stehen kam, während das deulsche Fabrikat mit dem
Zolle 121g Rthlr. gekostet haben würde. Nachher kostet das
englische Fabrikat mit 50 Rthir. Zoll 150 Rthir., das deutsche,
zollbefreiet, nur 109 Rthir.; letzteres wird also von nun an vor-
gezogen und würde auch dann vorgezogen werden, wenn der
Eingangszoll auf das englische Fabrikat 12'/, Rihlr. bliebe; in
jedem Fall spart der Consument (1121, — 109 -) 3", Rthlr.
gegen den bisher für das ausländische Fabrikat bezahlten Preis.
Diese Verminderung einer bisherigen Ausgabe der hannoverschen
Consumenten erreicht ihre Grenze, wenn die Waare bis zu der
Höhe des jetzigen steuervereinsländischen Zollsalzes tieurer in
Deutschland als in England producirt wird, und erst wenn der
Centner von einem deutschen Fabrikate franco Leipzig 113 Rthlr.
kostet, während das englische Fabrikat bisher für 100 + 12!
— 1121/, Rihlr. gekauft wurde, entsteht eine Vertheuerung, aber
auch nur von !/, Rthir. per Centner, obgleich die Zollerhöhung
(50 — 12", -) 37\, Rihlr. per Centner beträgt !).
Nun ist aber die bisherige Einfuhr aus dem Zollvereine, für
welche der ganze bisherige Einfuhrzoll erspart wird, unweit
energischeren Betrieb sich concurrenzfähig machen; eine Preiserniedrigung
aber tritt auch in diesem Falle ein.
1) Es ist hier immer nur die jetzige und die spätere Ausgabe des ein-
zelnen hannoverschen Consumenten verglichen; vom allgemeinen Standpunkte
aus ist der Umstand nicht zu übersehen, dass in dem angenommenen Falle
der frühere Preis von 1121/ Rthlr. 121/, Rthir. Finanzzollvertheuerung enthielt,
der spätere Preis von 113 Rthir. aber 13 Rthir. Schutzzollvertheuerung ent-
halten wird.