Full text : Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Swdien  über  württembergische  Agrarverhältnisse.  423

kehr  mit  Grund  und  Boden  giebt,  immer  wieder  neue  grössere
Güter,  während  die  vorhandenen  durch  Erbtheilungen  oder
durch  Verkauf  von  Parzellen  immer  ‚wieder  zerschlagen  werden.
Es  ist  sogar  möglich,  dass  das  fortgesetzte  Zusammenbringen
grösserer  Güter  den  fortgeseizten  Theilungen  und  Parzellirungen
die  Wage  hält  und  dass  trotz  allen  Kaufs  und  Verkaufs  die  Zahl
der  Grundbesitzungen  in  einer  Gemeinde  nicht  wächst,  die  durchschniltliche
  Grösse  derselben  nicht  abnimmt,  oder  dass  wenigstens
beides  nur  in  dem  Verhältniss  des  zunehmenden  Kapitals  und
der  Produktivität  des.  Ackerbaus  geschieht.  Wo  die  Leute  in
ihren  häuslichen  Niederlassungen  die  rechte  Vorsicht  und  sittliche
  Besonnenheit  bewahren  und  die  Zunahme  der  Bevölkerung
nicht  ausser  Verhältniss  zu  den  wachsenden  Nahrungsquellen
voranschreitet,  wird  diess  sogar,  abgesehen  von  einzelnen  Schwankungen
  im  Bestand,  immer  der  Fall  seyn,  während  allerdings  in
der  Regel  mit  der  zunehmenden  Bevölkerung  eines  Orts  die
Zahl  der  vorkommenden  Theilungen  die  Fälle  des  Zusammenbringens
  mehrerer  Parzellen  zu  neuen  grösseren  Höfen  so  lange
fort  übersteigen  wird,  bis  die  absolute  Ernährungsgrenze  erreicht
  ist.

Aber  um  solche  einzelne  Fälle  handelt  es  sich  hier  gar  nicht,
sondern  darum,  dass  eine  grosse  Menge  von  kleinen  bäuerlichen
Wirthschaflen  zusammen  zu  Grunde  geht,  und  dass  daraus  nun
eine  umfassende  Neubildung  grösserer  Güter  eintritt.  Eine  Gegenwirkung
  dieser  Art  aber  muss  überall  als  möglich  und  beziehungsweise
  als  nothwendig  angeselien  werden,  wo  die  grosse
‘Masse  der  bäuerlichen  Wirthschaflen  so  klein  und  so  verschuldet
ist,  dass  ihre  Besilzer  nur  in  gut  mittleren  Jahren  bestehen  und
ihre  Verpflichtungen  an  Zinsen  und  Steuern  erfüllen  können.
Wo  die  Dinge  so  stehen,  da  bedarf  es  nichis  als  einiger  schlechter
  Jahre  oder  einer  starken  Vermehrung  der  Lasten  an  den
Staat  und  die  Gemeinde,  wie  sie  zum  Beispiel  ein  Krieg  mit
sich  bringt,  oder  auch  eine  bedeutende  Störung  des  Kredits,  und
eine  Menge  der  kleinen  Leute  wird  zahlungsunfähig  und  geht
ökonomisch  zu  Grunde.  Eine  Zeitlang  halten  sie  sich  wohl  noch,
weil  die  Gläubiger  selbst  sich  scheuen,  entschieden  zu  drängen,
und  weil  die  Gemeinde  mit  der  Eintreibung  der  Steuern,  so  lang

Zeitschr.  für  Staatsw.  1853.  3s  Heft.  28