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des Einganges der neuen Meldung erfolgen. — Anwärter, welche
eine Anstellung, wie solche eben bezeichnet worden, gefunden haben
und demzufolge gestrichen sind, können ihre Aufnahme in das Ver—
zeichnis erst dem freiwilligen Ausscheiden ohne Pension von
neuem verlangen.
5. Zu den Bewerbungserneuerungen sind gewöhnliche Postkarten
zu benutzen und letztere wie folgt zu beschreiben:
Hierdurch erneuere ich meine Bewerbung um Anstellung
(z. B. in der geheimen Kanzlei des Kriegsministeriums, oder:
als Kanzleidiener beim Kriegsministerium). In meinen
Verhältnissen sind keine (oder folgende) Veränderungen eingetreten.
6. Die Bewerbungserneuerungen sind zu richten:
a) an die Central-Abteilung des Kriegsministeriums: für die
geheime Kanzlei und die Kanzleidienerstellen,
b) an die Verpflegungs-Abteilung des Kriegsministeriums:
für die Stellen in der Naturalkontrolle,
c) an die Bau-Abteilung des Kriegsministeriums: für die-Stellen
in der Bau-Kalkalatur,
d) an die Servis-Abteilung des Kriegsministeriums: für die
Pförtner- und Hausdienerstellen,
s) an die Remontierungs-Abteilung des Kriegsministeriums:
für die Stellen der Wirtschaftsinspektoren, Rechnungsführer,
oßärzte und Futtermeister bei den Remontedepots
und zwar, wenn die Anwärter dem aktiven Heere, der Gendarmerie
oder Schutzmannschaft angehören, durch Vermittelung der vorgesetzten
Dienstbehörde, in allen übrigen Fällen unmittelbar oder
durch Vermittelung des heimatlichen Bezirkskommandos.