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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1897
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Volume count:
8
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 13.
Volume count:
13
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Marshall-Inseln.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

— 414 — 
werk, das mit ziegelrothem Lehm beworfen wurde, 
erbaut, das flache Dach hatte eine kleine Zinne und 
einen kleinen hohen Ausguck für den Posten. Ob- 
wohl das Haus durch die eben beschrlebene Lage 
gegen einen feindlichen Angriff gut geschützt war, so“ 
hatte man doch zur Erhöhung der Sicherheit rings 
um dasselbe einen Graben gezogen, über welchen eine 
Fallthüre zu dem einzigen Eingang führte. Ueberdies 
war der Platz mit einem doppelten Stacheldrahtzaun 
umgeben, so daß das Magazin im Nothfall mit einer 
Handvoll Leute gegen einen weit überlegenen Feind 
hätte vertheidigt werden können. 
Gegenwärtig war in der Station nur ein suda- 
nesischer Soldat, dem die Bewachung des Gebäudes 
und der darin lagernden Lasten anvertraut war. Er 
war sehr redselig und hatte ein wechselvolles Söldner- 
leben hinter sich, das er anschaulich zu schildern ver- 
stand. Er bediente sich hierzu einer Sprache, welche 
aus Suaheli (das er übrigens niederträchtig aussprach), 
Deutsch, Englisch und Arabisch gemischt war und 
durch ausdrucksvolles Mienenspiel und lebhafte Gesten 
illustrirt war. Er war bei der Einnahme von 
Chartum in dieser Stadt Artillerist und will Zeuge 
von Gordons Tod gewesen sein. Er behauptete, 
dieser habe, als Alles verloren war, ein Fläschchen 
ausgetrunken und sei dann hinabgegangen und den 
eindringenden Feinden in die Hände gefallen. Da 
mir die Darstellung P. Ohrwalders nicht mehr 
erinnerlich war, konnte ich seine Aussage leider nicht 
genauer prüfen. Uebrigens war er ganz begeistert 
für Gordon, den er als den besten und edelsten aller 
Europäer pries, was, wie er meinte, viel sagen wolle, 
da er sehr viel gute und tapfere Wasungu kennen 
gelernt habe. Bei der Einnahme Chartums wurde 
er verschont gleich seinen Kameraden, die in der Ge- 
schützbedienung erfahren waren. Als zwei Tage nach 
dem Fall der Stadt die englischen Dampfer erschienen, 
sollten sie auf dieselben schießen. Da sie denselben 
keinen Schaden thun wollten, haben sie, seiner Ver- 
sicherung zufolge, hoch über dieselben hinweggeschossen. 
Später kam er nach Aegypten, wo er Scharfrichter 
wurde, ließ sich dann von Wissmann für die ost- 
afrikanische Schutztruppe als Schausch?) anwerben 
und nahm an den meisten Gefechten des Aufstandes 
theil und wurde Betschausch. Bei einer Explosion 
erlitt er eine Kopfverletzung, die ihn, scheint es, etwas 
gestört hat; er ließ sich eine Insubordination zu 
Schulden kommen, infolge deren er degradirt wurde. 
Zur Zeit meines Durchmarsches war er bereits wieder 
Ombascha und hoffte, seine frühere Charge wieder 
zu erlangen. Mit den Eingeborenen der Umgegend 
stand er auf gutem Fuße; dieselben begannen bereits 
in ihre verlassenen Hütten zurückzukehren und brachten 
auch Feldfrüchte auf die Station zum Verkauf, von 
  
*) Die Chargenbezeichnungen in der schwarzen Schutz- 
truppe sind: ombasha (entspricht ungefähr unserem Ge- 
freiten), shaush (etwa Unteroffizier), beishaush (Sergeant), 
L0 (Feldwebel), estendi (schwarzer Offizier); die gewöhn- 
lichen Soldaten heißen askari. 
  
welch letzterem Umstande auch meine Karawane pro- 
fitirte. Das Zelt, das ich in der Nähe der Boma 
ausschlagen ließ, war zwar wie diese den unablässig 
wehenden Winden sehr ausgesetzt, aber die Stelle 
war eben deswegen ganz frei von Sandflöhen, ein 
nicht gering anzuschlagender Vortheil. 
  
Verbot der viebeinfuhr nach Jansibar. 
Wie berichtet wird, hat die Regierung von San- 
sibar im März d. Is. die Einfuhr von Ochsen, Kühen, 
Schafen und Ziegen aus Deutsch-Ostafrika nach 
Sansibar verboten. 
Ramerun. 
Bericht des Lieutenants Dominik über das Wutegebiet. 
Während seiner Thätigkeit als Leiter der Station 
Yaunde hat der zum Auswärtigen Amt kommandirte 
Lieutenant Dominik das nördlich der Station ge- 
legene Wutegebiet mehrfach durchzogen und über seine 
Wahrnehmungen folgenden Bericht erstattet: 
Das Wutegebiet wird an drei Seiten von dem 
Stromsystem begrenzt, das in seinem Hauptabfluß 
sich bei Balinga vereinigt und, von hier aus unter 
dem Namen Sanaga der Küste zueilend, diese bei 
Malimba erreicht. Die Südgrenze bildet der Arm 
des Sanaga, der, obgleich der weniger Wasser 
führende, auf den älteren Karten den Namen des 
Hauptstromes beibehalten hat, der aber von der an- 
wohnenden Bevölkerung, soweit djese dem Batschinga- 
oder Batistamme angehört, Osc, von den Wutes 
Djerrén genaunt wird. Als solcher wendet er sich 
drei Stunden oberhalb Mango scharf nach Norden 
und bildet so die Ostgrenze des Wutegebletes, im 
südlichen Theil gegen Baginaleute (Sklaven), wie 
die Wutes sagen, das sind Leute, die den ebenso 
benaunten Yaundes verwandt sind, also wohl Mwelles; 
weiter nördlich gegen Ngaumdere hin gegen das sehr 
zahlreiche Baiavoll. Im Norden gehen die Wutes 
theils in Baias, theils in Kakas, Kabullas und 
Tikars über und stehen wie diese dann direkt unter 
Ngaumdere oder Tibati. Im Westen bildet der 
wasserreichere Arm des Flusses, Mbam genannt, 
eine ausgeprägte Grenzlinie. 
Das Land ist nach dem südlichen und östlichen 
Sanaga allmählich abfallend, während der Mbam 
bei Rgutte sich durch einen starken, bis 900 m hohen 
Geblrgsstock hindurchzwängt. Dieser bildet wohl die 
höchste Erhebung des Südplateaus, das dann über 
die Ngilla= und Wataréberge seinen Anschluß in 
Yaunde und Ngumba als Küstengebirge findet, wäh- 
rend das Plateau nördlich des Sanaga wohl zu 
Südadamaua gerechnet werden muß, wenngleich 
Adamaua kein geographischer, sondern ein politischer, 
das Emirat Yola mit seinen Vasallenstaaten umfassen- 
der Begriff ist. Wenn ich die Ngutteberge als höchste
	        

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