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Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1897
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
8
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 23.
Volume count:
23
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Südwestafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Verzeichnis der bei den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Beilage zum Deutschen Kolonialblatt 1897. Deutsches Kolonial-Adressbuch 1897.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Kolonialrath.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

geborene Polizisten besorgt, die sich in ziem- 
licher Anzahl in den Straßen zeigten. Die 
Chargen und höheren Aemter, wie das des Polizei- 
chefs, werden dann durch Portugiesen ausgefüllt, 
wie dies ähnlich in unseren tropischen Kolonten der 
Fall ist. Ebenso ist donn auch das Militär orga- 
nisirt, doch giebt es auch eine europäische Truppe, 
in welcher auch gemeine Soldaten Portugiesen sind 
und die hauptsächlich als Leibgarde des Gonwerneurs 
zu dienen scheint. 
Die Rinderpest ist noch nicht in der Kolonie. 
Die in der Kolonie lebenden Boeren sollen nicht 
lange im Lande blelben; sobald sie genügend ver- 
dient haben, „trecken“ sie weiter resp. gehen mit ge- 
charterten Dampfern über Kapstadt in ihre Heimath 
zurück. 
  
RAus dem Pereiche der Wirstonen und 
der Ankisklaverei-Bewegung. 
Nach „Unter dem rothen Kreuz“ sind die Pflege- 
schwestern des Frauenverelns Hermine Seiff und 
Martha Seelig Ende Oktober nach Ostafrika ab- 
gereist. Schwester Johanna Bachmann ist in 
Kamerun eingetroffen. 
  
Die Baseler Mission hat einen hübsch aus- 
gestatteten Wandkalender für Kamerun in Duala- 
sprache zum Preis von 0,25 Mark herausgegeben. 
  
Die Missson vom Heiligen Herzen Jesu hat den 
Tod des Bruders Nikolaus Jakobus Kieft und 
Schwester Benedicta in der Missionsstation Vuna 
Pope (Neupommern) zu beklagen. 
(Marien-Monatshefte.) 
  
Wie wir den „Kirchlichen Mittheilungen“ der 
Neuen Dettelsauer lutherischen Missionsgesellschaft 
entnehmen, soll der Missionar Flierl auf der Station 
Sattelberg, welcher mit einer einmallgen Unter- 
brechung bereits über 10 Jahre in Neu-Guinea 
thätig gewesen ist, einen längeren Erholungsurlaub 
nach Europa antreten. 
In einem der Zeitschrift „Central-Africa“ von 
dem Mitglied der Universitätenmission W. H. Kisbey 
aus Korogwe zugehenden Brief vom 4. September 
wird darüber geklagt, daß diese Missionsgesellschaft 
in ihren Leistungen nicht besser Schritt mit der 
Mission der „Lutheraner“ (gemeint ist die Evan- 
gelische Missionsgesellschaft für Deutsch-Ostafrika) und 
der katholischen Mission der Cissterzienser (gemeint 
ist der Trappistenorden) zu halten in der Lage sei, 
und daß die finanzielle Lage der Gesellschaft sogar 
noch eine weitere Einschränkung des Feldes ihrer 
Thätigkeit zu erheischen scheine. Erfreulich ist die 
Mittheilung, daß die verschiedenen Missionen unter 
699 
  
einander freundschaftlich verkehren, was schon daraus 
hervorgeht, daß die Englischen Missionare in Korogwe 
im August sechs Mitglieder der deutsch-evangelischen 
Mission und vier katholische Priester gastfreundlich 
bei sich aufnahmen und mit ihnen in Meinungs- 
austausch über verschiedene Missionsfragen (z. B. 
hinsichtlich der Bekehrung der Frauen) treten 
konnten. 
Die „Berichte der Rheinischen Missionsgesellschaft“ 
geben ausführliche Mittheilungen über eine größere 
Reise des Missionars Riechmann nach Zesfontein 
und die Einrichtung einer neuen Zweigstation der 
Mission daselbst. Einleitend wird zu dem Reise- 
bericht des Herrn Riechmann Folgendes bemerkt: 
„Unsere Leser werden bereits öfter den Eindruck ge- 
habt haben, daß, während die Arbeit unter den 
Herero in letzter Zeit nicht gerade viel Erfreuliches 
bietet, die Erfolge der Mission unter den anderen 
im Hereroland wohnenden Volksstämmen, den Berg- 
damara und den Nama, ein ganz auffallend anderes 
Bild zeigt; das gilt besonders von der Bergdamara= 
Station Okombahe und der Zwartbooi= (Nama-) 
Station Franzfontein. Zumal über Franzfontein 
haben wir in den letzten Jahren wiederholt sehr 
erfreuliche Berichte bringen können. Jetzt hat nun 
diese Missionsstation wieder ein neues Filial, die 
Arbeit damit eine neue Ausdehnung erhalten. Wir 
erwähnten bereits früher, daß Missionar Riech- 
mann endlich, und zwar im Januar d. Is., die 
längst geplante Reise zu Jan Uichamab und den 
Topnaarhottentotten nach Zesfontein hat ausführen 
können. Wir bemerken, daß Zesfontein ungefähr 
22 deutsche Meilen von Franzfontein entfernt liegt, 
in nordwestlicher Richtung. Zesfontein wäre somit 
der am weitesten nach Nordwesten vorgeschobene 
Posten unserer Mission, entsprechend Ghaub im 
Nordosten.“ 
  
  
RAus fremden MNolonien. 
Einwanderungsgesetz in Latal. 
Unter dem 5. Mai d. Is. ist für die britische 
Kolonie Natal ein Einwanderungsgesetz (The Immi- 
gration Restriction Act, 1897) erlassen worden, 
dessen Bestimmungen unlängst in Kraft getreten sind. 
Nach diesem Gesetz sind gewisse Kategorien von 
Personen von der Einwanderung in Natal ausge- 
schlossen, darunter solche, die keine europäische Sprache 
schreiben können, die nicht genügende Geldmittel 
(25 Pfd. Sterl. = ungefähr 500 Mk.) besitzen, 
Personen, die den Passagepreis bis Natal nicht aus 
eigenen Mitteln bezahlt haben; ferner Geisteskranke, 
mit ansteckender Krankheit behaftete, wegen Verbrechen 
bestraste und schlecht beleumundete Personen. Die- 
jenigen, welche gegen die Bestimmung des Gesetzes 
eingewandert sind, unterliegen der Ausweisung und 
können außerdem mit Gefängniß bestraft werden.
	        

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