Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

173
W  12.
Regierungs-Blatt
für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Montag  den  14.  Mai  1866.
JInhaltt.

—–.

Könlallche  Dekrete.  Keine.
Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Ausbebung  von  Militärpferden.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keinc.

II.  Verfügungen  der  Departements.

Der  Departements  der  Justiz,  des  Innern  und  des  Kriegswesens.
Der  Ministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  des  Kriegswesens.
Verfügung,  betreffend  die  Aushebung  von  Militärpferden.

Zu  weiterer  Vollziehung  der  K.  Verordnung  vom  9.  dieses  Monats,  betreffend  die
Aufbringung  des  Bedarfs  an  Pferden  für  den  Fall  einer  Mobilmachung  des  K.  Truppenkorps,

  und  unter  Bezugnahme  auf  die  Ministerial-Verfügung  von  demselben  Tage,
betreffend  die  Aufzeichnung  der  für  den  Kriegsdienst  tüchtigen  Pferde,  wird  hiemit  folgendes

  verfügt:
S.  1.
Die  Zahl  und  die  Repartition  der  durch  Zwangsabtretung  aufzubringenden  Pferde,