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W 12.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Montag den 14. Mai 1866.
JInhaltt.
—–.
Könlallche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Ausbebung von Militärpferden.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keinc.
II. Verfügungen der Departements.
Der Departements der Justiz, des Innern und des Kriegswesens.
Der Ministerien der Justiz, des Innern und des Kriegswesens.
Verfügung, betreffend die Aushebung von Militärpferden.
Zu weiterer Vollziehung der K. Verordnung vom 9. dieses Monats, betreffend die
Aufbringung des Bedarfs an Pferden für den Fall einer Mobilmachung des K. Truppenkorps,
und unter Bezugnahme auf die Ministerial-Verfügung von demselben Tage,
betreffend die Aufzeichnung der für den Kriegsdienst tüchtigen Pferde, wird hiemit folgendes
verfügt:
S. 1.
Die Zahl und die Repartition der durch Zwangsabtretung aufzubringenden Pferde,