Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

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(Nr. 80.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst 
geruht, am 25. März d. J. dem an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigten Königlich 
Spanischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten, Munister, Don 
Miguel Tenorio de Castilla) eine Privataudienz zu ertheilen, und aus dessen 
Händen ein Schreiben Ihrer Majestät der Königin von Spanien entgegenzunehmen, 
wodurch derselbe in der gedachten Eigenschaft zugleich beim Norddeutschen Bunde 
beglaubigt worden ist. 
  
(Nr. 81.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst 
eruht, am 25. März d. J. dem an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigten Königlich 
Portugiesischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Dom 
Luiz Victorio de Noronha, eine Privataudienz zu ertheilen, und aus dessen 
Händen ein Schreiben Seiner Majestät des Königs von Portugal. ertgegen. 
zunehmen, wodurch derselbe in der gedachten Eigenschaft zugleich beim Nord- 
deutschen Bunde beglaubigt worden ist. 
 
  
(Nr. 82.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des 
Norddeutschen Bundes den bisherigen Königlich Preußischen Konsul F. W. Hepner 
zu Amsterdam zum Generalkonsul, sowie die bisherigen Preußischen Konsuln 
J. W. Bunge zu Rotterdam und L. de Groof zu Blissingen, ferner die 
Kaufleute A. Bauer zu Batavia und L. v. Abercron zu Makassar (Insel 
Celebes) zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht. 
  
(Nr. 83.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des 
Norddeutschen Bundes die bisherigen Königlich Preußischen Konsuln Günther 
in Antwerpen, Neuhaus in Brüssel, Prayon de Pauw in Gent und Bach 
in Ostende zu Konsuln des Norddeutschen Bundes in den gedachten Plätzen zu 
ernennen geruht. 
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. 
  
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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