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wird eine höhere Servisentschädigung in der Weise gewährt, daß die betreffenden
Ortschaften in die nächst höhere, jedoch mindestens in die dritte Servisklasse
aufrücken, die Ortschaften der höchsten Servisklasse aber einen Zuschlag von
20 Prozent erhalten.
(Nr. 202.) Allerhöchster Erlaß vom 26. Novemiber 1868., betreffend die Abzweigung der
Post-Verwaltungsgeschäfte für die Landdrosteien Aurich und Osnabrück von
dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Hannover und Zulegung
derselben zu dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Oldenburg.
Auf Ihren Bericht vom 18. November d. J. will Ich genehmigen, daß vom
1. Januar k. J. ab die Post-Verwaltungsgeschäfte für die Landdrosteien Aurich
und Osnabrück von dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Hannover
abgezweigt und dem der Ober-Postdirektion in Oldenburg zugelegt werden.
Berlin, den 25. November 1868.
Wilhelm.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen.
An den Bundeskanzler.
(Nr. 203.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundes-
rathe des Norddeutschen Bundes. Vom 3. Dezember 1868.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Februar d. J. (Bundesgesetzbl.
S. 11.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der
Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
an Stelle des Geheimen Regierungsraths Klapp
der Landesdirektor v. Flottwell
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden ist.
Berlin, den 3. Dezember 1868.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.
Gr. v. Bismarck.- Schönhausen.
(Nr. 204.)