Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

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wird eine höhere Servisentschädigung in der Weise gewährt, daß die betreffenden 
Ortschaften in die nächst höhere, jedoch mindestens in die dritte Servisklasse 
aufrücken, die Ortschaften der höchsten Servisklasse aber einen Zuschlag von 
20 Prozent erhalten. 
  
  
(Nr. 202.) Allerhöchster Erlaß vom 26. Novemiber 1868., betreffend die Abzweigung der 
Post-Verwaltungsgeschäfte für die Landdrosteien Aurich und Osnabrück von 
dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Hannover und Zulegung 
derselben zu dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Oldenburg. 
Auf Ihren Bericht vom 18. November d. J. will Ich genehmigen, daß vom 
1. Januar k. J. ab die Post-Verwaltungsgeschäfte für die Landdrosteien Aurich 
und Osnabrück von dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Hannover 
abgezweigt und dem der Ober-Postdirektion in Oldenburg zugelegt werden. 
Berlin, den 25. November 1868. 
Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. 
An den Bundeskanzler. 
  
(Nr. 203.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundes- 
rathe des Norddeutschen Bundes. Vom 3. Dezember 1868. 
In Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Februar d. J. (Bundesgesetzbl. 
S. 11.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der 
Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund 
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont: 
an Stelle des Geheimen Regierungsraths Klapp 
der Landesdirektor v. Flottwell 
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden ist. 
Berlin, den 3. Dezember 1868. 
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. 
Gr. v. Bismarck.- Schönhausen. 
  
  
(Nr. 204.)
	        
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