Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

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(Nr. 204.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundes- 
rathe des Deutschen Zollvereins. Vom 3. Dezember 1868. 
In Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Februar d. J. (Bundesgesetzbl. 
S. 14.) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund des 
Artikels 8. §§ 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, 
Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867. 
von Seiner Majestät dem Könige von Bayern: 
der Königliche Ministerialrath im Staatsministerium des Handels 
und der öffentlichen Arbeiten Berr 
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt, und 
gleichzeitig der Oberzollrath Gerbig seiner Funktionen als Bevollmächtigter 
zu diesem Bundesrathe enthoben worden ist. 
Berlin, den 3. Dezember 1868. 
Der Vorsitzende des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins. 
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. 
  
  
(Nr. 205.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst 
geruht, am 28. November d. J. dem zum Königlich Portugiesischen außerordent- 
lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Norddeutschen Bunde er- 
nannten Pair von Portugal, Vikomte de Paiva, eine Privataudienz zu ertheilen 
und aus dessen Händen ein Schreiben Seiner Majestät des Königs von Portugal 
entgegen zu nehmen, durch welches er in der gedachten Eigenschaft beglaubigt wird. 
  
(Nr. 206.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den Preußischen Konsul Friedrich Freiherrn v. Lichtenberg  in Ra- 
gusa, und 
den
	        
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