Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

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Quartierbescheinigung. 
  
  
Daß die Gemeinde . . . . . . . . . ... der ... Kompagnie ..... .. . . . . . . . . . ... 
Festungs=Artillerie=Regiments Nr. in der Stärke von: 
Anzahl der Anzahl! vom bis also auf 
ein.“ der(Tag (Tag Nonat- 
"osfigere“ Charge. einge des des ((##e#.Bemerkungen. 
und Mann- stellten Ein- Ab. gangs- 
schaften. Pferde.treffens) gangs) tages) 
!1E Hauptmann E * 5 10% Pro bis ⅝ hatte die 
1 HPremierlieutenant I. do. do.2% Kompagnie 
: 25 er 
Sekondelieutenant .. d n Revue,, Vorarbeiten 
4 - . .. 6 zo inne 
1 Feldwebbl. 5 do. 1 am Lob Juni begann die 
1 Portepeefähnrich. do. do. 1⅝6 Schießübung. 
10 HUlnteroffiziere do. do. 1#½% Schluß derselben am /8. 
75 Kanoniere . . . do. do.% 
1!Kanonier .. 5½% do. 5½ 
Attachirt: 
Von der .. .. Batterie 
dses Feld- 
Artillerie=Regts. Nr. 
1 Dienstpferd 1 ;% 1% 
  
  
  
  
  
  
Quartier in vorschriftsmäßiger Ausdehnung und Beschaffenheit gegeben hat, sowie daß in 
te vorangegebenen Zeitdauer der Tag des Einrückens in das Kantonnement — nicht aber 
der Tag des Ausmarsches — mitgerechnet ist, auch unter der angegebenen Zahl der Ge- 
nmeinen Diener und Burschen der Offiziere 2c. sich nicht befinden, wird hierdurch pflicht- 
mäßig bescheinigt. 
Die Bezahlung des Quartiers ist 
Ort, Datum. 
G. S.) 
erfolgt. 
(Unterschrift.)
	        
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