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Benennung der Gegenstände.
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Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaaren:
a) Roheisen aller Art, altes Brucheisen
1.) Geschmiedetes und gewalztes Eisen in Stäben (mit Ausnahme des
faconnirten); Luppeneisen; Eisenbahnschienen, Winkeleisen, (-Eisen,
einfaches und doppeltes T-Eisen; Roh- und Cementstahl; Guß- und
raffinirter Stahl; Eisen- und Stahldraht von mehr als 3/4 Pr. Linie
Durchmesser; Eisen, welches zu groben Bestandtheilen von Maschinen
und Wagen (Kurbeln, Achsen u. dgl.) roh vorgeschmiedet ist, insofern
dergleichen Bestandtheile einzeln funfzig Pfund oder darüber wiegen
Anmerk. zu b. 1) Rohstahl, seewärts von der Russischen Grenze bis zur Weichsel-
mündung einschließlich auf Erlaubnißschein für Stahlfabriken
eingehend.. . . .. .. ..
2) Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend, in Waffeln oder Prismen;
roher Stahl in Blöcken oder Gußstücken..............................
3) Geschmiedetes und gewalztes Eisen und Stahl von ½ 'Pr. Linie
und darunter Stärke oder von mehr als 7 Zoll Pr. Breite
wird als Blech (Platte) verzollt.
4) Abfälle von Stahl (Schrott) werden wie Roheisen verzollt.
c) Faconnirtes Eisen in Stäben; Radkranzeisen zu Eisenbahnwagen;
flugschaaren- Eisen; schwarzes Eisenblech; rohes Stahlblech; rohe
(unpolirte) Eisen- und Stahlplatten; Anker, sowie Anker- und
Schiffsketten; Eisen- und Stahldraht von 3/4 Pr. Linie und darunter
Durchmeser . . ..
d) Gefirnißtes Eisenblech; polirtes Stahlblech; polirte Eisen- und
Stahlplatten; Weißblech ......
c) Eisen und Stahlwaaren:
1) Ganz grobe Gußwaaren in Oefen, Platten, Gittern etc. .. ..
2) Grobe, die aus geschmiedetem Eisen oder Eisenguß, aus Eisen
und Stahl, Eisenblech, Stahl- und Eisendraht auch in Verbin-
dung mit Holz, gefertigt, ingleichen Waaren dieser Art, welche
abgeschliffen, gefirnißt, verkupfert oder verzinnt, jedoch nicht
polirt sind, als: Aexte, Degenklingen, Feilen, Hämmer,
Hecheln, Hobeleisen, Kaffee- Trommeln und Mühlen, Ketten (mit
Ausschluß der Anker- und Schiffsketten, Kochgeschirre, Nägel,
Pfannen, Schaufeln, Schlösser, Schraubstöcke, grobe Messer
zum Handwerksgebrauch, Sensen, Sicheln und Futterklingen