Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

— 337 — 
auf kleiner Fahrt (mit Auszeichnung) bestanden und kann ihm daher die Be- 
fugniß beigelegt werden, Deutsche Seeschiffe von 30 bis ausschließlich 100 Tonnen 
(Zu 1000 Kilogramm) Tragfähigkeit in der Nordsee bis zum 61. Grade nörd- 
licher Breite und in der Ostsee zu führen. 
.......... ,den ......... ten .................... 18.... . 
Die Prüfungs-Kommission. 
(Siegel.) (Unterschriften.) 
Formular H. 
Norddeutscher Bund. 
Bundes- 
wappen. 
Zeugniß 
über die Befähigung 
zum 
Schiffer auf kleiner Fahrt. 
Dem (Seemann N. N.) [Vor- und Zunamen], geboren zu (N. N.), den .............. ten 
.......... 18.... , wohnhaft in (N. N.), 
welcher die vorschriftsmäßige Fahrzeit zur See zurückgelegt und die mit ihm 
angestellte Prüfung zum Schiffer  auf kleiner Fahrt (mit Auszeichnung) be- 
standen hat,  
wird hierdurch auf Grund der §§. 5. und 2. der Vorschriften über den Nachweis 
der Befähigung als Seeschiffer und Seesteuermann auf Deutschen Kauffahrtei- 
schiffen vom 25. September 1869. (Bundesgesetzbl. S. 660.) die Befugniß 
beigelegt,  Deutsche Kauffahrteischiffe von 30 bis ausschließlich 100 Tonnen (zu 
1000 Kilogramm) Tragfähigkeit in der Nordsee bis zum 61. Grade nördlicher 
Breite und in der Ostsee zu führen. 
.............., den ....... ten ......................................... 18... . 
(Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.) 
For-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.