Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

— 467 — 
Anlage B. 
Stempel der Verwaltung. Frachtbrief-Formular. 
Frachtgut. 
den 187 
  
Sie empfangen die nachstehend verzeichneten Güter auf Grund der in dem Reglement 
für den Vereins- Güterverkehr auf den Bahnen 
 des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen, 
sowie der in den besonderen Reglements der betreffenden Bahnen, beziehungsweise der 
Verbände enthaltenen und bekannten Bestimmungen, welche für diese Sendung in An- 
wendung kommen. 
Wirkgerun- 
lichesdetes, zur 
Brutto Berech- 
Inhalt. nung zu 
in ziehendes 
Zolll.Gewicht. 
pfund. 
An abe 
— Bleiverschlüsse. 
  
Wiege-Stempel: Unterschriklt: Stempel der Abgangs-Station:
	        
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