Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

— 515 — 
in Zeitabschnitten von drei Monaten bei derjenigen Intendantur, zu deren 
Bezirk die mit Einquartierung belegten Ortschaften gehören. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch das Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. 
Hauptquartier Vendresse, den 3. September 1870. 
Wilhelm. 
In Vertretung des Bundeskanzlers: 
Delbrück. v. Roon. 
An den Kanzler des Norddeutschen Bundes und den Kriegsminister. 
  
(Nr. 560.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den Legationsrath v. Jasmund 
zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes für Egypten zu ernennen geruht. 
(Nr. 561.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den bisherigen Legationssekretair Theodor v. Bunsen 
zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes für Peru zu ernennen geruht. 
Derselbe ist zugleich als Geschäftsträger des Norddeutschen Bundes bei der Re- 
gierung der genannten Republik beglaubigt worden. 
(Nr. 562.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
dem Konsul des Norddeutschen Bundes in Serajewo Dr. Blau 
den Karakter als Generalkonsul zu verleihen geruht. 
(Nr. 563.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den Kaufmann Eduard Koelle 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes zu Paramaribo zu ernennen geruht. 
– 
(Nr. 564)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.