Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

11 
  
  
  
E Betrag 
  
Steuergebiete. Maßstab. der der Bemerkungen. 
   Uebergangs- Ausfuhr-  
 Abgabe vergütung 
Mark. Pf. Mark. Pf. 
braunes  Bier  Hektoliter 2 
Württemberg weißes Bier " 1 20 Die Ausfuhrvergütung wird für jeden ein. 
zelnen Sud nach dem Verhältnisse des Malz- 
verbrauchs zu dem Fabrilationsquantum 
bemessen. 
4. Baden ................... je 15 Liter 32 25 
 starkes   Bier 1   Hektoliter  2   30 2 30 
5.Elsaß-Lothringen.. Dünnbier. " 58. 58 
— II. Von Branntwein. 
1. Die unter 1 Nr. 1 genannten Die Ausfuhrvergütung wird nach Maßgabe 
Staaten und Gebietstheile mit der bestehenden näheren   Dorfschriften  nur 
für Mengen von mindesten  68,7 Liter und 
Auschluß der hohenzollernschen , bei einer Stärke von mindestens 35 pct. 
Lande Preußens und Luxem- Falles gewährt 
burgs, und Elsaß -Lothringen .. 1 Hektoliter Im Verkehr mit Luxemburg wird eine 
0 PC t. Rückvergütung nicht gewährt. 
be 50 pct Alkohol nach b Von “nt welcher Sus Gune. 
urg nach dem Gebiete der in Branntwei 
Tralles13 10 8 0 ftrnbegenaoinschaft stehenden Staaten versande 
wird, findet, sofern die Betheiligten über den 
z versendenden Branntwein innerhalb des 
Großherzogthums Cugemburg einen Ueber- 
gangsschein entnehmen und die doraus er- 
wachsenden Verpflichtungen erfüllen, nur 
die Erhebung einer Ausgleichungsabgabe 
von 4/27 X für das Hettoliter zu 50 pEt. 
Alkohol nach Tralles statt 
Branntwein, welcher aus dem Gebiete der 
Branntweinsteuergemeinschaft nach Luxem- 
2.Hohenzollernsche Lande . . ... 1 Hektoliter — e hnm oel 
a) bei einer burg keine Uebergangsabgabe. Ist kein 
Stärke bis Uebergangsschein entnommen, oder sind die 
zu 65 pCt Verpflichtungen weue d demselben nicht Efant 
Tralles 1/50% 5 1 ]s 
bei einer Tralles statt. 
tärkeüber 
65 pCt. 
Tralles 3 3 Die unsfahwergütung wird nur für Mengen 
von mindestens 30 Citer gewährt. 
3. Baen rechts des Rheins, das Groß- 
oglich sächsische Vordergericht 
Lienn und das Herzoglich sachsen- 
Sbbemuurgzage Amt Königsberg Hektolitr 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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