Nach den Befreiungskriegen. Zollverein. Verfassungsfrage. 95
salute animarum neu geregelt. Das für das Verfassungsrecht
wichtigste war aber das Werk der wirtschaftlichen Einigung,
die die politische vorbereitet und gefördert hat. Durch das
Zollgesetz vom 26. Mai 1818 ist die Zolleinheit der. Monarchie
ausgesprochen worden, die bis dahin vorhandenen 67
Zolltarife fielen fort. Indem dieser Zolleinheit nach und nach
die meisten deutschen Staaten beitraten, konnte am 1. Januar
1834 der Zollverein begründet werden, unter Ausschluß
Osterreichs. Die zollfreie Verbindung zwischen fast allen
Orten Deutschlands war Tatsache geworden. Die noch zögernden
Staaten folgten bald nach. Der Norddeutsche Bund wurde
durch diesen Zollverein vorbereitet. Er hat „die staatsrechtliche
Verfassungsform an die Stelle der losen Vertragsform gesetzt“.
IV. Ohne eine Mitwirkung von Vertretern des Volkes
konnte man nicht mehr auskommen. Bald nach dem Frieden
von Tilsit, bei dem Erlaß des die Unveräußerlichkeit der Domänen
durchbrechenden Ediktes vom 17. Dezember 1808 (s. o.
§21, IV) wurden die Provinzialstände zugezogen. Ein Versuch,
auch bei den Regierungen landständische Repräsentanten
einzuführen, schlug trotz der besten Absicht fehl (1808/1815).
Nicht nur eine ständische, sondern eine Nationalrepräsentation
versprach Friedrich Wilhelm III. in dem Edikte über
die Finanzen des Staates und die neuen Einrichtungen wegen
der Abgaben vom 27. Oktober 1810. Nicht die Zustimmung,
sondern nur der Rat einer solchen Volksvertretung war aber
vorgesehen. Selbst dies ging aber dem privilegierten Adel zu
weit. Ihm schien die französische Schreckensherrschaft auf
deutschen Boden übertragen zu sein. Vergeblich suchte ihn der
Staatskanzler von Hardenberg im Februar 1811 in einer besonders
hierzu einberufenen Versammlung zu beschwichtigen.
Die Adligen gingen an den König selbst und bekämpften alles,
was die neue Zeit erforderte, die Gewerbefreiheit, die Gleichheit
der Stände, die Mobilisierung des Grundeigentums. Sie