Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                                                    ----3----                                                                                                                             3. Handels- und Gewerbe-Wesen. 
  
Dem Dr. med. Simon Weil von Eichstetten im Großherzogthum Baden ist auf Grund der Bekannt- 
machung vom 9. Dezember 1869 (Bundes-Gesetzblatt Seite 687) seitens des Großherzoglich badischen Mini- 
steriums des Innern die Dispensation von der im §. 29 der Gewerbeordnung vorgeschriedenon ärztlichen 
Prüfung und die Approbation als Arzt ertheilt worden. 
Berlin, den 29. Dezember 1874. 
                                          Der Reichskanzler. 
                                             Im Auftrage: 
                                                       Eck. 
  
                       4. Z o l l - u n d  S t e ue r-W e s e n . 
 Mit dem 1. Januar 1875 treten folgende Aenderungen in dem Stande und den Befugnissen der 
Königlich preußischen Zoll- und Steuerstellen ein: 
Das Hauptsteueramt zu Chodziesen wird aufgehoben und an Stelle desselben ein Unter- 
steueramt mit der Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II. über zollpflichtige Waaren, 
sowie von Begleitscheinen I. und II. über Salz, errichtet. 
Das Hauptzollamt Podzamcze wird aufgehoben und an Stelle desselben ein Nebenzollamt 
I. Klasse mit der Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I. über zollpflichtige Waaren, sowie 
von Begleitscheinen I. und II. über Salz errichtet. 
Die Steuer-Expeditionen auf den Bahnhöfen der Main-Weser-, der Main-Neckar- und der 
Taunus-Eisenbahn zu Frankfurt a. M. und die Steuer-Expedition an der Bockenheimer 
Warte daselbst kommen in Wegfall. 
Die Steuerrezeptur zu Ehringhausen  im Hauptamtsbezirke Marburg wird aufgehoben. 
Das Hauptsteueramt zu Wohlau wird unter Wegfall der Befugniß zur Erledigung von 
Begleitscheinen II. über zollpflichtige Waaren und von Begleitscheinen I. und II. über Salz in 
ein Untersteueramt umgewandelt. . 
Die Steuerrezepturen zu Herstelle im Bezirke des Hauptsteueramtes zu Lemgo und zu 
Meschede im Bezirke des Hauptsteueramts zu Arnsberg werden aufgehoben. 
Die zu Grevenbrück im Hauptamtsbezirke Arnsberg bestehende Steuerrezeptur wird nach 
Eslohe verlegt. 
  
Dem Königlich preußischen Hauptsteueramte zu Görlitz ist die Befugniß zur Abfertigung von 
Rohzucker zum Zollsatze von 4 Thalern für den Zentner beigelegt worden. — 
  
  
Das Königlich bayerische Nebenzollamt Straubing, Hauptamtsbezirk Passau, wird am 1. Januar 1875 
aufgelöst werden. An dessen Stelle ist der Königlichen Aufschlag-Einnehmerei in Straubing vom gleichen 
Zeitpunkte ab, die Befugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben, sowie zur Ausfertigung und Erledigung 
von Uebergangescheinen ertheilt worden. 
  
Bekantmachung des Königlich bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, die Ein- und Ausfuhr 
von Spielkarten betreffend. 
Zum Vollzuge des §. 2 der Allerhöchsten Verordnung vom 9. Juni 1874, die Verwaltung der Malz- 
ausschlags- und Steuergefälle betreffend, dann des §. 13 des Finanzgesetzes vom 27. Juli 1874 (Gesetz- 
und Verordnungs-Blatt Nr. 29 und 35), wonach die im diesrheinischen Bayern zu erhebende Kartenstempel- 
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