Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichskanzker-Amt. 
  
  
Zu beziehen r alle Postanslalten und Buchhandlungen. — Prãnnmerations-Prels fur den Jahrgang Zwei Thaler. 
III. Jahrgang. 
Berlin, Freitag, den 2. April 1875. Nr. 14. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung stellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation. 
von Ausländern 
2. Finanz-Wesen: 
und gemeinschaftlichen Steuern sowie anderer Einahmen 
Deutschen Reichs für das Rechnungsjahr 1874 
3. Münz-Wesen Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 
Übersicht über die bis Ende Februar 1875 für 
münzen;  
Rechnung der 
Landes Silber- und Kupfermünzen 
4. Zoll- und Steuer= Wesen: Aufhebung einer Steuerstelle 201 
5. Milltär= Wesen: 
Verzeichnisses solcher höheren Lehranstalten 
Auf Grund des 
1 
aus dem Reichsgebiet 
sitation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt 
Nachweisung die Einnahmen Seite 197 Zöllen 
6. Marine- und Schiffahrt: Veröffentlichung ver Tarife zur 
Erhebung von Kommunikations Abgaben in den fiskalischen 
. Häfen des Königsreichs Preußen 203 
7. Heimath -Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das 
Heimathwesen 
Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr.: Unzulässige Ver- 
wendung der aus Briefumschlägen ausgeschnittenen Franko- 
stempel zur Frankirung; Postaufträge im Verkehr mit der 
207. 
Schweiz 
267 
9. Konsulat Wesen: Exequatur-Ertheilungen ect. 268. 
  
Deutschen Reichs zur Einziehung gelangten 
199. 
Bekanntmachung eines Nachtrags-Ver- 
zeichnisses welche zur Aus- 
1. Allgemeine Verwaltungs-- Sachen. 
§. 39 des Strafgesetzbuchs ist 
der Tagelöhner Lorenz Albert Hug aus Zuzwyl (Kanton St. Gallen in der Schweiz), 
34 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen mehrfachen Diebstahls erkannten einjährigen 
Zuchthausstrafe, durch Beschluß des Großherzoglich badischen Landeskommissärs in Karlsruhe 
vom 8. März d. Js.; 
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
*  
 
. 
2. die verwittwete Josepha Konwerska, alias Niewiadomska, geborene Goslawska, aus 
Wymyslowo (Kreis Nieszawa in Russisch-Polen), 40 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher 
Bestrafung wegen Landstreichens  und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen 
Bezirks= Regierung zu Bromberg vom 24. Febrüar d. Js.; 
der Schneider Mayr Dondowicz aus Wilna in Rußland, 43 Jahre alt, 
4. der Handlungscommis Julius Neumann aus Murasombat in Ungarn, 25 Jahre alt, 
zu 3 und 4 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß 
des Großherzoglich badischen Landeskommissärs in Karlsruhe vom resp. 17. und 
19. März d. Js.; 
der Tagelöhner Heinrich Braun, geboren im Jahre 1837 zu St. Avold (Kreis Forbach in 
Lothringen), durch Option französischer Staatsangehöriger und ortsangehörig zu Nancy, 
der Tagelöhner Joseph Babon, geboren im Jahre 1837 zu Tonnoy (Departement Meurthe 
und Mosel in Frankreich), ortsangehörig zu Nancy, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 5 auch wegen groben 
Unfugs),  durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 18. März 
d. Js.; 
                                                                                   29
	        
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